Die Zahl der Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung hat laut Bundesnetzagentur einen neuen Höchststand erreicht: Mehr als 62 000 schriftliche Beschwerden zählte die Behörde 2018. Das sind mehr als doppelt so viele wie 2016.
Werbeanrufe ohne Zustimmung sind rechtswidrig
Werbeanrufe ohne eine vorherige, ausdrückliche Zustimmung des Angerufenen sind rechtswidrig. Trotzdem sind mündliche Vertragsabschlüsse, die während solcher Telefonate abgeschlossen werden, oft rechtswirksam. In die Falle tappen vor allem ältere Menschen. Dreiste Geschäftemacher lassen sich von ihrem illegalen Treiben offensichtlich auch nicht dadurch abschrecken, dass ihnen seit 2013 Bußgeldstrafen von bis zu 300 000 Euro drohen.
Am besten einfach auflegen
Nervige Anrufer sind beispielsweise unseriöse Gewinnspielbetreiber, aber auch Telefonanbieter, Zeitschriftenverlage, Banken und vor allem Energieversorger. Über unseriöse Anrufer aus dem Bereich Energieversorgung gab es im vergangenen Jahr mit Abstand die meisten Beschwerden, so die Behörde. Betroffene Verbraucher können sich via E-Mail an die Bundesnetzagentur wenden: rufnummernmissbrauch@bnetza.de. Um Vergehen untersuchen zu können, benötigt die Bundesnetzagentur Zeitpunkt und Datum des Anrufs sowie die im Display angezeigte Rufnummer. Das einfachste Mittel gegen unerwünschte Werbeanrufe ist und bleibt: Gar nicht erst in ein Gespräch verwickeln lassen und gleich auflegen.
Newsletter: Bleiben Sie auf dem Laufenden
Mit den Newslettern der Stiftung Warentest haben Sie die neuesten Nachrichten für Verbraucher immer im Blick. Sie haben die Möglichkeit, Newsletter aus verschiedenen Themengebieten auszuwählen.
-
- „Sind Sie mit Ihrem Vertrag und mit unserem Service zufrieden?“ Anrufe mit solchen Fragen sind nur zulässig, wenn Kunden vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Die...
-
- Mit dem Handy Geld verdienen, mit ein paar Klicks? Das versprechen Micro-Job-Apps. Man lädt sie aufs Handy und bekommt eine Liste mit weiteren Apps, die man anklicken...
-
- Die Teilnahme an Fernsehdokus kann teuer werden, wenn das Finanzamt Steuern auf den Preis oder Sachgewinn verlangt. Das mussten Menschen erfahren, die an der...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.