
Es bringt etwas, sich gegen ungebetene Werbeanrufe zu wehren. Nach zahlreichen Beschwerden verärgerter Verbraucher hat die Bundesnetzagentur nun eine drastische Strafe verhängt: 150 000 Euro soll die CenturyBiz GmbH zahlen. Das Nürnberger Unternehmen machte mit einschüchternden und aggressiven Telefonanrufen Werbung für seine Tiernahrung „Dinner for Dogs“. test.de sagt, wo und wie sich Verbraucher über unerwünschte Telefonwerbung beschweren können.
„Unglaublicher Telefonterror“
In Internetforen beschweren sich Betroffene seit Jahren: „Unglaublicher Telefonterror“ heißt es dort: „Extrem nervig, die rufen ständig und immer wieder an.“ Selbst an Sonn- und Feiertagen gehe die Belästigung weiter. „Eine Dame rief an und sagte ein paar kostenlose Proben zu. Einige Tage später kam ein großes Paket mit Rechnung“, berichtet eine Hundeliebhaberin. Eine andere, die ebenfalls eine Probepackung bestellt hatte, schreibt: „Das war ein großer Fehler.“
Werbeanrufe ohne Einwilligung der Angerufenen
Zahlreiche Verbraucher berichteten der Bundesnetzagentur von diesen unerwünschten Werbeanrufen, die man auch als „Cold Calls“ bezeichnet. Die Bonner Behörde hat dafür eigens eine Internetseite eingerichtet. Hier können Menschen, die von unerlaubter Telefonwerbung belästigt werden, den Vorgang schildern und Beschwerde einreichen. Mit diesen gut dokumentierten Beschwerden konnten die Beamten Ermittlungen gegen den Hundefutter-Hersteller aufnehmen. Sie konnten den Nürnbergern nachweisen, dass die Werbeanrufe ohne Einwilligung der Angerufenen erfolgten.
Selbst haustierlose Verbraucher wurden bedrängt
Das Bußgeld fiel im Fall von Dinner for Dogs höher aus als in ähnlichen Fällen, weil die Art und Weise der Gesprächsführung nicht hinnehmbar war. In einigen Fällen berichteten Verbraucher, sie seien von den Anrufern aufgefordert worden, Hundefutter zu bestellen, obwohl sie erklärt hatten, dass sie gar keine Haustiere hielten.
„Dinner for Dogs“ im Test
Ob das Hundefutter einen Kauf wert ist, haben wir in unserem aktuellen Test von Hundefutter (test 6/2016) untersucht. „Dinner für Dogs“ schnitt dabei mit der Note Gut (2,1) ab. Allerdings war es in der Kategorie „Alleinfutter mit Getreide“ das teuerste Produkt im Test. Es kostete 70 Cent pro Tagesration. Beim Testsieger waren es nur 19 Cent. Negativ vermerkten die Tester, dass die Verpackung falsche Erwartungen an die Frische der Zutaten und den Fleischanteil weckt: Dieser sollte bei 70 Prozent liegen, der Anteil war aber deutlich geringer.
Viele Anbieter missachten die Regeln für Telefonwerbung
Werbeanrufe bei Privatleuten sind nur erlaubt, wenn die Betroffenen vorher ausdrücklich zugestimmt haben – noch vor dem Anruf, zum Beispiel wenn sie zuvor auf dem Postweg angeschrieben wurden. Doch trotz verschärfter Gesetze – im Jahr 2013 wurde das so genannte Anti-Abzocke-Gesetz verabschiedet – halten sich viele Firmen nicht daran. Das betrifft vor allem unseriöse Gewinnspielbetreiber, aber auch Telefonanbieter, Zeitschriftenverlage und Energieversorger.
Am besten gleich auflegen
Das Problem: Lässt ein überraschter Verbraucher sich am Telefon überrumpeln und bestellt etwas, ist der Kauf gültig, auch wenn es sich zum Beispiel um ein Abonnement handelt oder um den Wechsel des Energieversorgers. Lediglich bei Verträgen über die Teilnahme an Gewinnnspielen legt das Anti-Abzocke-Gesetz fest, dass sie nur verbindlich sind, wenn der Kunde den Vertragsabschluss anschließend schriftlich bestätigt. Die Verbraucherzentralen fordern, diese Bestätigungslösung auch auf andere Vertragsarten anzuwenden.
14 Tage Widerruf möglich
Eine Möglichkeit, aus einem eventuell versehentlich abgeschlossenen Vertrag wieder herauszukommen, ist das Widerrufsrecht. Im Fernabsatz – und um den handelt es sich bei telefonischen Verkäufen – steht dem Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Innerhalb dieser Frist kann er sich vom Vertrag lösen. Er muss dazu den Widerruf erklären. Das geht formlos, zum Beispiel mit dem Hinweis: „Hiermit widerrufe ich den abgeschlossenen Vertrag.“ Dass er widerrufen hat, sollte der Kunde im Streitfall beweisen können. Es empfiehlt sich daher, den Widerruf per Einschreiben abzuschicken.
Tipp: Ausführliche Informationen zum Widerrufsrecht und zu vielen wichtigen Fragen des Kaufrechts finden Sie im kostenlosen FAQ Kaufrecht auf test.de.
Netzagentur: „Umsatzsteigerung auf Kosten der Verbraucher“
„Telefonische Umsatzsteigerung auf Kosten der Verbraucher nehmen wir nicht hin. Wer unerlaubte Telefonwerbung betreibt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Für unsere Ermittlungen sind wir auf die Hilfe der Verbraucher angewiesen, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind. Der Rechtsbruch findet im Telefonat mit den Verbrauchern statt. Daher benötigen wir präzise Angaben der Betroffenen.“
So wehren Sie sich gegen nervige Anrufer
Das einfachste Mittel gegen unerwünschte Werbeanrufe ist jedoch: Gar nicht erst in ein Gespräch verwickeln lassen, sondern sofort den Hörer auflegen. Doch wer etwas gegen die Nervensägen unternehmen und bei der Bundesnetzagentur Beschwerde einreichen will, sollte vom Anrufer folgende Daten erfragen:
- Name der Firma
- Name des anrufenden Mitarbeiters
- Telefonnummer des Anrufers.
Diese Daten braucht die Bundesnetzagentur, um die Beschwerde wirksam verfolgen zu können. Und solche Beschwerden sind wichtig: Nur wenn Verbraucher Werbeanrufe melden, kann die Behörde etwas unternehmen. Bei Werbeanrufen ist vorgeschrieben, dass die Rufnummer des Anrufers im Display des Angerufenen erscheinen muss. Callcenter dürfen ihre Rufnummer nicht unterdrücken.
CenturyBiz legt Einspruch ein
Im Jahr 2016 hat die Bundesnetzagentur bisher insgesamt Bußgelder in Höhe von rund 500 000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Die gegen die CenturyBiz GmbH verhängte Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen hat gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.
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* Diese Meldung ist am 6. Dezember 2016 auf test.de erschienen. Sie wurde am 7. Dezember 2016 ergänzt.