Unerlaubte Kamera Mitarbeiter im Kassenraum über­wacht

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Unerlaubte Kamera - Mitarbeiter im Kassenraum über­wacht

Kassenraum. Mitarbeiter zu filmen ist verboten. © Getty Images / Witthaya Prasongsin

Der Mitarbeiter einer Tank­stelle erhält 2 000 Euro Schaden­ersatz, weil ihn sein Chef per Video­kamera über­wachte und dadurch seine Persönlich­keits­rechte verletzte. Das entschied das Landes­arbeits­gericht Meck­lenburg-Vorpommern (Az. 2 Sa 214/18). Der Tank­stellen­besitzer hatte im Kassenraum und im Lager­bereich Kameras installiert. Einige der versteckt installierten Aufnahme­geräte dienten nicht dem Schutz vor oder der Aufklärung von Über­fällen, so das Gericht. Sie wurden vielmehr dazu einge­setzt, die Beschäftigten zu kontrollieren und zu über­wachen, ob sie womöglich Ziga­retten oder Alkohol aus dem Verkaufs­raum stehlen. Eine solche anlass­lose Über­wachung ist nach Paragraf 26 des Bundes­daten­schutz­gesetzes verboten. Der Mann hatte gekündigt, dann seinen Arbeit­geber auf Schaden­ersatz verklagt und Recht bekommen.

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