
Kassenraum. Mitarbeiter zu filmen ist verboten. © Getty Images / Witthaya Prasongsin
Der Mitarbeiter einer Tankstelle erhält 2 000 Euro Schadenersatz, weil ihn sein Chef per Videokamera überwachte und dadurch seine Persönlichkeitsrechte verletzte. Das entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az. 2 Sa 214/18). Der Tankstellenbesitzer hatte im Kassenraum und im Lagerbereich Kameras installiert. Einige der versteckt installierten Aufnahmegeräte dienten nicht dem Schutz vor oder der Aufklärung von Überfällen, so das Gericht. Sie wurden vielmehr dazu eingesetzt, die Beschäftigten zu kontrollieren und zu überwachen, ob sie womöglich Zigaretten oder Alkohol aus dem Verkaufsraum stehlen. Eine solche anlasslose Überwachung ist nach Paragraf 26 des Bundesdatenschutzgesetzes verboten. Der Mann hatte gekündigt, dann seinen Arbeitgeber auf Schadenersatz verklagt und Recht bekommen.
-
- Die Einbruchszahlen steigen neuerdings wieder. Viele Hausbesitzer entscheiden sich dafür, eine Überwachungskamera zu installieren. Wir sagen, welche Regeln dafür gelten.
-
- Wer andere im Netz kritisiert, muss sich an Regeln halten. Unser Knigge für Onlinekritik klärt, wo das Recht auf freie Meinungsäußerung endet.
-
- Um Arbeitnehmer im Homeoffice zu kontrollieren, greifen einige Arbeitgeber zu Überwachungssoftware – nicht immer legal. Wir sagen, was verboten und was hinzunehmen ist.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.