
Nur wenn der Vermieter zustimmt, darf ein Mieter Zimmer an Touristen vermieten.
Ein Vermieter darf einem Mieter nicht sofort fristlos kündigen, weil dieser seine Wohnung ohne Genehmigung über das Onlineportal Airbnb an Touristen vermietet hatte. Er muss ihn zuvor abmahnen. Das entschied das Landgericht Berlin und erklärte die Kündigung für unwirksam (Az. 67 S 154/16).
Ohne Abmahnung fristlos gekündigt
Im Berliner Fall hatte der Vermieter ohne Abmahnung fristlos gekündigt. Zwei Tage später schalteten die Mieter ihr Profil beim Vermietungsportal Airbnb ab. Das hielten die Richter den Mietern zugute und argumentierten, dass die Mieter auch nach einer Abmahnung so gehandelt hätten.
In manchen Städten ist eine amtliche Erlaubnis nötig
In Berlin, Freiburg im Breisgau, Stuttgart und Konstanz brauchen Mieter für das Weitervermieten ihrer Wohnung oder einzelner Zimmer an Touristen nicht nur die Erlaubnis vom Vermieter. Auch eine Genehmigung der jeweils zuständigen Behörde ist zwingend vorgeschrieben. Wer sie in der Hauptstadt nicht vorweisen kann, dem droht ein Bußgeld bis zu 100 000 Euro.