Afa und Prisma Life gehören zum selben Konzern
- Finanzvertrieb. Die Afa AG ist ein Finanzvertrieb mit Sitz in Cottbus und Berlin. Die Abkürzung Afa steht für „Allgemeine Finanz- und Assekuranz-Vermittlung“. Afa-Berater analysieren die finanzielle Lage der Kunden und legen ihnen Vorschläge vor, wie sie ihr Vermögen aufbauen oder sich im Alter absichern können. Die Afa AG hat viele Handelsvertreter, die auf selbstständiger Basis arbeiten. Das Unternehmen spricht von rund 6 000 solcher Vertriebspartner und 100 Agenturen.
- Provisionen. Die selbstständigen Berater bekommen Provisionen für Vertragsabschlüsse und für die weitere Betreuung der Kunden während der Vertragslaufzeit. Das ist üblich. Verbraucherschützer kritisieren, dieses System biete Anreize, Kunden neue Produkte zu vermitteln. Denn wenn ein Berater bei einem neuen Interessenten feststellt, dass dieser nichts an seinen Finanzanlagen ändern sollte, verdient er selbst nichts. Für Zusatzaufgaben wie die Leitung einer Agentur oder die Betreuung und Ausbildung von Handelsvertretern bietet die Afa Zusatzvergütungen, die „Überprovisionen“.
- Versicherungspartner. Die Afa AG hat sich vertraglich mit verschiedenen Versicherungsunternehmen verbunden. Mit der Versicherungsgesellschaft Prisma Life aus Liechtenstein besteht darüber hinaus eine weitere Verbindung: Beide Unternehmen gehören zum Konzern Onesty Group. Ihn führen Sören Patzig, Gründer und Vorstand der Afa AG, sowie Markus Brugger, Chef von Prisma Life und Afa-Vorstand.
- Afa-Empfehlungen. Die Afa AG wirbt damit, unabhängig zu beraten. Gibt es Verflechtungen mit Produktanbietern, liegt aber die Frage nahe, ob Mitarbeiter eines Finanzvertrieb nicht bevorzugt Produkte von Partnern empfehlen. In einer Untersuchung großer Finanzvertriebe bekamen Tester mehrfach Produkte der Partner empfohlen (Test Finanzvermittler, Finanztest 6/2014). In dem hier berichteten Afa-Fall bekam der Finanztest-Mitarbeiter eine Fondspolice des Afa-Partners Prisma Life vorgeschlagen. Die Afa verweist in einer Stellungnahme darauf, 26 Produktgeber und -partner zu haben. Eine einseitige Ausrichtung auf Prisma Life sei „nachweislich nicht vorhanden“. Das belege auch der „eher unterdurchschnittliche Vermittlungsanteil von 13,9 Prozent“, den Prisma Life im Jahr 2012 bei Neuanträgen ausgemacht habe.
- Urteil. Prisma Life war zuletzt mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs in den Schlagzeilen. Die Gesellschaft schließt mit den Kunden getrennt vom Versicherungsvertrag eine Vereinbarung zu den Vertriebskosten ab, die sie nicht kündigen können. Kunden sollten die Provisionen weiter zahlen, auch wenn sie die Police beendeten. Der Bundesgerichtshof hat am 12. März 2014 entschieden, dass das unwirksam ist (Az. IV ZR 295/13 und IV ZR 255/13).
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