Wer ist die UPD?
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) soll gesetzlich, privat und nicht Krankenversicherte kostenlos zu medizinischen und sozial-rechtlichen Fragen informieren.
Wie entstand sie?
Nach einer Modellphase wurde die UPD 2011 ein Regelbetrieb. Träger waren der Sozialverband VdK, der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Verbund unabhängige Patientenberatung. 2016 übernahm der Dienstleister Sanvartis die UPD; er ging 2018 in der Careforce Sanvartis Holding auf. Alle sieben Jahre vergeben der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) und der Bund die Trägerschaft neu. Die nächste Ausschreibung beginnt 2021.
Wer finanziert sie?
Die gemeinnützige GmbH wird vom GKV-Spitzenverband – also durch die Versicherten – mit mehr als 9,5 Millionen Euro jährlich finanziert. Der GKV darf die Beratung nicht beeinflussen. Kritiker bezweifeln die Neutralität eines privaten Betreibers. Die UPD wird seit 2016 regelmäßig von einer unabhängigen Auditorin kontrolliert und extern geprüft (derzeit von der Prognos AG). Die UPD selbst gibt einen Patientenmonitor heraus.
Diese Beratungswege gibt es
Die Unabhängige Patientenberatung berät heute in 30 Städten vor Ort, ist in 100 Städten und Gemeinden mobil unterwegs, bietet eine App für Android an und präsentiert umfangreiche Gesundheitsinformationen auf ihrer Website. Interessierte können sich per App, per Brief, per Telefon, online oder auch vor Ort an sie wenden. Beraten wird nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Türkisch, Arabisch und Russisch.
Weitere Ansprechpartner
Erleben Patienten Konfliktsituationen mit Ärzten oder Kostenträgern, gibt es kaum Alternativen zur kostenlosen Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin informieren zwar auch über Patientenrechte, Therapiemöglichkeiten oder Abrechnungen – beraten aber nicht. Bei juristischen Streitfällen können sich Patienten unter anderem an die Beratungs- beziehungsweise Schlichtungsstellen der Ärztekammern und Zahnärztekammern der Länder wenden. In einigen Bundesländern bieten auch Verbraucherzentralen eine Rechtsberatung an. Sie ist meist kostenpflichtig.