Umzug richtig organisieren

Alte Wohnung kündigen und zurück­geben

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Umzug richtig organisieren - Stressfrei in die neue Wohnung

Einpacken. Wenn das alles ist, ist das angenehm. Je nach Regeln im Miet­vertrag müssen Ausziehende auch noch reno­vieren. © Getty Images / Westend61 / Giorgio Fochesato

Kündigungs­fristen, Schön­heits­reparaturen, Über­gabepro­tokoll, Rege­lungen zu Nach­mietern, Rück­zahlung der Kaution – es gibt auch zur alten Wohnung Etliches zu beachten.

Miet­verhältnis beenden

  • Kündigung. Jeder Mieter kann seine Wohnung mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werk­tag eines Kalender­monats beim Vermieter eintreffen. Wichtig: Auch der Samstag zählt als Werk­tag. Die früher üblichen, von der Mietdauer abhängigen Kündigungs­fristen, gibt es nicht mehr. Selbst wenn solche Klauseln noch im Miet­vertrag stehen, gilt die Drei­monats­frist. Ausnahme: Mieter und Vermieter verhandeln sie frei miteinander und der Mieter unter­schreibt keine vorformulierten Klauseln.
  • Nach­mieter. Ein Vermieter muss sich auf einen Nach­mieter nur einlassen, wenn dies im Miet­vertrag steht. Anders ist es allerdings bei Zeitmiet­verträgen, die Mieter nicht vor Ende der Lauf­zeit kündigen können oder wenn ein Kündigungs­ausschluss besteht. Dann darf der Mieter einen Nach­mieter stellen, wenn er ein „berechtigtes Interesse“ an einem Auszug hat. Das ist etwa der Fall, wenn er in ein Altenheim zieht oder berufs­bedingt in eine andere Stadt geht. Doch auch sonst haben Mieter eine Chance, aus ihrem lang­fristigen Vertrag heraus­zukommen: Sie können den Vermieter um Erlaubnis bitten, einen Untermieter einziehen zu lassen. Lehnt er ab, können Mieter mit der üblichen Frist von drei Monaten kündigen.

Rück­gabe der Wohnung

  • Schön­heits­reparaturen. Generell müssen Mieter Schön­heits­reparaturen nur ausführen, wenn dies im Vertrag steht. Aber nach gängiger Recht­sprechung des Bundes­gerichts­hofes sind Reno­vierungs­klauseln in Miet­verträgen oft unwirk­sam. test.de erklärt die Rechts­sprechung – in unserem Special Schönheitsreparaturen: Millionen Mieter müssen nicht zahlen.
    Tipp: Sie wollen selber streichen? Die beste weiße Farbe für den Anstrich zeigt unser Wandfarben-Test.
  • Über­gabepro­tokoll. Vor dem Auszug sollten Mieter und Vermieter gemein­sam durch die Wohnung gehen und in einem Über­gabepro­tokoll den Zustand der einzelnen Wohn­räume inklusive Mängel schriftlich fest­halten. Der Vermieter kann dann den ausziehenden Mieter nicht für Schäden verantwort­lich machen, die im Protokoll nicht erwähnt sind. Generell gilt: Der Mieter muss die Wohnung im jeweils vertrags­gerechten Zustand zurück­geben. Schäden, die ein Mieter selbst verursacht hat oder für die er verantwort­lich ist, muss er regulieren. Weigert sich der Vermieter das Protokoll zu erstellen, sollten Mieter die Wohnung von einem Dritten begut­achten lassen. Das muss nicht zwingend ein Fachmann, sondern können auch ein Freund oder Nach­bar sein.
  • Heiz­kosten­abrechnung. Um die Heiz- und Warm­wasser­kosten gerecht zwischen altem und neuem Mieter aufzuteilen, ist der Vermieter verpflichtet, eine Zwischen­ablesung in Auftrag zu geben. Die Kosten dafür hat er zu tragen.
  • Kautions­rück­zahlung. Nach der Wohnungs­über­gabe muss der Vermieter die Kaution plus Zinsen an den Mieter zurück­zahlen. Wie lange er dafür Zeit hat, ist bei den Gerichten umstritten. Manche Richter halten eine Frist von zwei bis drei Monaten, andere von bis zu sechs Monaten für angemessen. Steht noch eine Neben­kosten­abrechnung aus und rechnet der Vermieter mit einer Nach­forderung, darf er einen Teil der Kaution bis zum Ende der Abrechnungs­periode – also bis zu einem Jahr – behalten.

Tipp: Antworten auf die zehn häufigsten Fragen zum Thema Mietrecht finden Sie in unseren FAQ Mietrecht.

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Sommer12_11 am 18.09.2020 um 15:20 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung

GoethesGarten am 13.02.2020 um 08:32 Uhr
Nachsendeauftrag nur noch 12 Monate

Der Nachsendeauftrag kann nur noch für 12 Monate bestellt werden. Für 6 Monate ist er nicht mehr erhältlich.

AndHerd am 08.02.2018 um 09:58 Uhr
Umzug

Hallo, sehr schöner Artikel. Umfangreich, Informativ und sehr ausführlich. Die Checklisten finde ich sehr hilfreich. Allerdings war ich damals einfach zu faul. Ich bin schon so oft selbst umgezogen und habe mir letztes mal was gegönnt. https://www.friendlymovers.de/ haben mir sehr geholfen und alles ist stressfrei abgelaufen.
Grüße
Euer Andreas

philippsanger94 am 06.05.2016 um 11:27 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung

BrittaGoertz am 10.08.2015 um 20:12 Uhr
Ein Umzugsunternehmen sollte man sich gönnen......

Ein Umzugsunternehmen sollte man sich gönnen!
Mein Mann und ich sind bereits einige Male innerhalb Deutschlands und Europas versetzt worden.
Für unsere Umzüge haben wir jedes Mal ein Umzugsunternehmen (Maaßen & Becker, Alsdorf) beauftragt, dass wir wirklich nur jedem weiterempfehlen können.
Unser gesamter Hausrat wurde sauber und sicher verpackt. Sonderwünsche wurden immer berücksichtigt. Die Jungs machten bisher immer einen sehr guten Job bei uns. Alles gut organisiert. Die Kommunikation erfolgte fast immer per Mail, hier folgte prompt immer eine Antwort zu sonstigen Fragen.
Bei einem Umzug sollte man aber auch nicht sparen! Denn ein Umzug kostet nerven und nimmt viel Zeit in Anspruch, wenn man es selbst erledigt.
Guter Beitrag von Stiftung Warentest!