
Neue Wohnung. Das Vermessen von Wänden ist die eine Sache, viele andere Fragen sind anfangs noch wichtiger. © Getty Images / alvarez
Wie hoch darf die Kaution sein, muss ich Abstandszahlungen akzeptieren, ist ein Übergabeprotokoll sinnvoll? Das ist beim Anmieten einer neuen Wohnung zu beachten.
Kaution
Die Kaution für die neue Wohnung darf höchsten drei Monatsmieten betragen. Der Vermieter muss das Geld konkurssicher anlegen, also getrennt von seinem Vermögen. Die Kaution muss seit einiger Zeit nicht mehr unbedingt auf ein Sparbuch eingezahlt werden. Mieter können ihren Vermieter daher bitten, die Kaution in andere Anlageformen zu investieren, die mehr Rendite bringen aber gleichzeitig die nötigen Sicherheitsaspekte erfüllen – etwa Tagesgeldkonten. Riskantere Anlageformen wie Aktien sind aufgrund der möglichen Kursverluste nicht geeignet. Statt einer Geldzahlung können Mieter und Vermieter aber auch eine andere Form der Kaution vereinbaren: Eine Bürgschaft oder ein Sparbuch, das der Mieter an den Vermieter verpfändet, sind ebenfalls möglich.
Ablöse und Abstand
Der Vormieter kann dem Mieter Einrichtungsgegenstände überlassen und dafür eine Ablöse verlangen. Der Preis darf aber nicht mehr als 50 Prozent über dem Zeitwert liegen. Allein für das Freimachen einer Wohnung dürfen dagegen weder Vor- noch Vermieter eine Abstandszahlung verlangen.
Einbauten
Wer in der neuen Wohnung etwa eine Einbauküche oder ein Hochbett aufstellt, muss diese Einbauten beim Auszug wieder entfernen, wenn der Vermieter es verlangt. Das gilt auch, wenn ein Mieter die Gegenstände von seinem Vormieter übernehmen möchte. Daher sollten Mieter sich von ihrem Vermieter stets eine schriftliche Vereinbarung geben lassen, ob die Sachen in der Wohnung bleiben können und ob der Mieter für die Einbauten eine Entschädigung bekommt.
Übergabeprotokoll
Ein Übergabeprotokoll ist beim Einzug in eine neue Wohnung genauso wichtig wie beim Auszug. Mieter und Vermieter sollten alle Mängel festhalten und den Zustand der Wohnung genau beschreiben. Auch Zählerstände für Gas, Wasser und Strom gehören in das Protokoll.
Tipp: Antworten auf die zehn häufigsten Fragen zum Thema Mietrecht finden Sie in unseren FAQ Mietrecht.
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung
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Bei einem Umzug sollte man aber auch nicht sparen! Denn ein Umzug kostet nerven und nimmt viel Zeit in Anspruch, wenn man es selbst erledigt.
Guter Beitrag von Stiftung Warentest!