
Wenn alle anpacken. Dass Freunde beim Umzug helfen, ist nicht ungewöhnlich. Sie sollten dabei aber auch gut versichert sein, denn passieren kann immer etwas. © Getty Images / Image Source
Beim Umzug kann etwas kaputt gehen oder ein Helfer verletzt sich. test.de sagt, was bei Freundschaftsdiensten zu beachten ist und welche Versicherungen wichtig sind.
Absicherung für die Umzugshelfer
Auch wenn sie nur aus reiner Freundschaft beim Umzug helfen: Oft müssen Freunde und Bekannte haften, wenn sie etwas kaputt machen oder schlimmer noch, einen anderen verletzen. In einigen Fällen nehmen die Gerichte bei Freundschaftsdiensten aber einen so genannten „stillschweigenden Haftungsausschluss“ an. Voraussetzungen: Es liegt eine Gefälligkeit vor (etwa Gratishilfe) und der Schädiger hat nur leicht fahrlässig gehandelt. Viele Gerichte nehmen den Haftungsausschluss zudem nur an, wenn der Schädiger keine Haftpflichtversicherung hat. Begründung: Freunde würden dem Helfer ohne Versicherung nicht die Haftung aufbrummen wollen.
Haftpflichtversicherung: Unbedingt zu empfehlen
Allerdings sollte sich niemand darauf verlassen. Ein unterschriebener Zettel „Helfer X haftet bei dem Umzug von Z nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit“ genügt. Verursachen die Helfer während des Umzugs leicht fahrlässig Schäden, muss derjenige haften, der umzieht (siehe auch Kasten „Schäden im Hausflur“). Fazit: Egal ob für einen Umzug oder andere Belange: Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder haben. Wenn sich die Versicherung im Schadensfall quer stellt, lohnt für Betroffene oft die Beratung bei einem Anwalt (Special Anwaltssuche) oder bei der Verbraucherzentrale.
Schäden im Hausflur
Beim Umzug sind Schäden in engen Treppenhäusern keine Seltenheit. Der Mieter haftet auch für die Fehler seiner Helfer.
- Freunde als Helfer.
- Richten Freunde als Helfer beim Umzug Schäden im Treppenhaus an, kann der Vermieter vom Mieter Ersatz der Renovierungskosten verlangen. Denn der Mieter haftet für seine Helfer (Amtsgericht Gummersbach, Az. 10 C 169/09). Vom Helfer selbst bekommt der Vermieter nicht in jedem Fall Schadenersatz. Denn einige Gerichte sehen unentgeltliche Helfer bei Schäden durch einfache Missgeschicke nicht in der Haftung (Amtsgericht Plettenberg, Az. 1 C 345/05, mehr dazu auf S. 32).
- Schaden.
- Haftet der Mieter etwa für Macken im Putz, darf der Vermieter aber nicht das gesamte Treppenhaus auf Mieterkosten renovieren lassen, sondern nur die betroffenen Stellen.
- Privathaftpflicht.
- Soll der Mieter für die Schäden seiner Helfer zahlen und besitzt er eine Privathaftpflichtversicherung, übernimmt diese den Schaden. Ist der Schaden durch grobe Fehler des Helfers verursacht, haftet der Helfer selbst oder – sofern er versichert ist – seine Privathaftpflichtversicherung.
- Umzugsprofis.
- Nach Ansicht des Landgerichts Duisburg haftet der Mieter auch für Schäden, die professionelle Umzugsfirmen während des Möbeltransports an fremden Sachen anrichten (Landgericht Duisburg, Az. 7 S 260/01). Der Vermieter könnte zwar auch direkt gegen das Umzugsunternehmen vorgehen, er darf sich aber auch an den Mieter halten. Allerdings: Muss der Mieter zahlen, darf er anschließend das Umzugsunternehmen in Regress nehmen.
- Auszug.
- Kommt es beim Auszug im Treppenhaus zu Schäden, die der Vermieter sofort hätte bemerken können, muss er seine Ansprüche innerhalb der folgenden sechs Monate geltend machen. Andernfalls ist seine Schadenersatzforderung verjährt (Amtsgericht Köln, Az. 201 C 25/11).
Hausratversicherung: Wert des Hausrats entscheidet
Ob eine Hausratversicherung zusätzlich notwendig ist, richtet sich in erster Linie nach dem Wert der Einrichtung. Bei Designermöbeln oder teurer Elektronik lohnt der Schutz eher. Als Faustregel gilt: Wer seinen Hausrat ohne sehr große finanzielle Einbußen nicht ersetzen kann, sollte ihn versichern.
Tipp: Mit unserem Hausrat-Versicherungsvergleich können Sie leicht ermitteln, welcher Tarif perfekt zu Ihnen, Ihrem Hausrat und Ihrer Wohnungsgröße passt – und wenig kostet. Die Preisunterschiede betragen bis zu mehreren hundert Euro. Antworten auf Ihre Fragen zum Thema finden Sie in unseren FAQ Hausratversicherung.
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Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung
Der Nachsendeauftrag kann nur noch für 12 Monate bestellt werden. Für 6 Monate ist er nicht mehr erhältlich.
Hallo, sehr schöner Artikel. Umfangreich, Informativ und sehr ausführlich. Die Checklisten finde ich sehr hilfreich. Allerdings war ich damals einfach zu faul. Ich bin schon so oft selbst umgezogen und habe mir letztes mal was gegönnt. https://www.friendlymovers.de/ haben mir sehr geholfen und alles ist stressfrei abgelaufen.
Grüße
Euer Andreas
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung
Ein Umzugsunternehmen sollte man sich gönnen!
Mein Mann und ich sind bereits einige Male innerhalb Deutschlands und Europas versetzt worden.
Für unsere Umzüge haben wir jedes Mal ein Umzugsunternehmen (Maaßen & Becker, Alsdorf) beauftragt, dass wir wirklich nur jedem weiterempfehlen können.
Unser gesamter Hausrat wurde sauber und sicher verpackt. Sonderwünsche wurden immer berücksichtigt. Die Jungs machten bisher immer einen sehr guten Job bei uns. Alles gut organisiert. Die Kommunikation erfolgte fast immer per Mail, hier folgte prompt immer eine Antwort zu sonstigen Fragen.
Bei einem Umzug sollte man aber auch nicht sparen! Denn ein Umzug kostet nerven und nimmt viel Zeit in Anspruch, wenn man es selbst erledigt.
Guter Beitrag von Stiftung Warentest!