Wohnungssuche
- Ordnungsamt des gewünschten Wohnorts: Gibt es Rasselisten? Wenn Haltungsverbot droht, eventuell Wohnort in angrenzendem Bundesland suchen. Welche Regeln gelten ansonsten für die Hundehaltung?
- Mietvertrag: Hund beim Vermieter vorstellen, falls erforderlich, Genehmigung für die Haltung einholen.
Vor dem Umzug
- Abmelden des Hundes beim Steueramt und falls erforderlich beim Ordnungsamt.
- Ummelden beim Haustierregister (Tasso, Findefix)
- Neue Adresse bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung angeben.
- Mitteilung an den Tierarzt, Heimtierausweis umschreiben lassen.
- Züchter oder Tierschutzverein, von dem der Hund kommt, informieren.
- Umzugsbetreuung des Hundes organisieren – eventuell die Nacht vor dem Umzug bei Freunden unterbringen.
- Hund an Transportbox gewöhnen (siehe auch unseren Test Hundeboxen fürs Auto).
- Kontaktdaten von Tierarztpraxen am neuen Wohnort recherchieren.
Tag des Umzugs
- Hunde-Zubehör in separaten Umzugskarton packen – spart Sucherei.
- Genug Wasser, Futter, Leckerli mitnehmen.
- Lieblingsspielzeug und Decke in die Transportbox mitgeben.
Im neuen Zuhause
- Neue Wohnung hundesicher machen: Farbe, Lösungsmittel, spitze und scharfe Gegenstände wegräumen.
- Hundekorb, Decke, Lieblingsspielzeug, Futter- und Wassernapf bereitstellen und dem Hund bei der Ankunft zeigen.
- Zeit für die Eingewöhnung nehmen.
- Antrittsbesuch beim neuen Tierarzt.
- Anmeldung zur Hundesteuer und falls erforderlich beim Ordnungsamt.
-
- Stellt ein Vierbeiner etwas an, haften Frauchen oder Herrchen. Eine separate Versicherung schützt – 105 Angebote im Test.
-
- Halter müssen ihren Hund für die Hundesteuer anmelden. Je nach Wohnort und Hunderasse gelten verschiedene Steuersätze – und sind unterschiedliche Ämter zuständig.
-
- Von Hundehaufen bis Leinenzwang: Viele Regeln für Hundehalter sind durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Die Experten der Stiftung Warentest erklären, was wichtig ist.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.