Hundegesetze der Länder: Der Dobermann ist nur in Brandenburg gefährlich
Viele Bundesländer haben Rasselisten, nach denen sie Hunde einteilen. Auch für Mischlinge, die nur einen Anteil der Gene eines „Listenhunds“ in sich tragen oder die so ähnlich aussehen, können verschärfte Regeln gelten. Kommunen können zudem eigene Vorschriften erlassen.
Regeln für | Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen |
Regeln für | Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen |
Alle Hunde | ||||||||||||||||
Hunde ab 20 kg oder 40 cm | ||||||||||||||||
Alano | ||||||||||||||||
American Bulldog | ||||||||||||||||
(American) Pitbull Terrier | ||||||||||||||||
American Staffordshire Terrier | ||||||||||||||||
Bandog | ||||||||||||||||
Bullmastiff | ||||||||||||||||
Bullterrier | ||||||||||||||||
Cane Corso (Italiano) | ||||||||||||||||
Dobermann | ||||||||||||||||
Dogo Argentino | ||||||||||||||||
Dogo Canario (Dogo de Presa Canario) | ||||||||||||||||
Dogue de Bordeaux (Bordeaux-Dogge) | ||||||||||||||||
Fila Brasileiro | ||||||||||||||||
Kangal | ||||||||||||||||
Kaukasischer Owtscharka | ||||||||||||||||
Mastiff | ||||||||||||||||
Mastín Español | ||||||||||||||||
Mastino Noapoletano | ||||||||||||||||
Perro de Presa Mallorquin | ||||||||||||||||
Rottweiler | ||||||||||||||||
Staffordshire Bullterrier | ||||||||||||||||
Tosa Inu |
Stand: 1. Juni 2019
Haltung ganz oder teilweise, zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern, verboten. Bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse kann es eine Ausnahmegenehmigung geben. Oft erhöhte Hundesteuer und hohe Auflagen, wie Sachkundenachweis, polizeiliches Führungszeugnis des Halters, Maulkorbpflicht, besondere Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Darf nur mit behördlicher Erlaubnis gehalten werden. Hund und Halter müssen Auflagen erfüllen, etwa Sachkundenachweis, Tierhalterhaftpflichtversicherung, Maulkorbpflicht.
Hunde müssen angemeldet werden (meist beim Ordnungsamt). Haltung nur erlaubt mit Sachkundenachweis, Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip, Tierhalterhaftpflichtversicherung. Behörden können Führungszeugnis des Halters verlangen.
Hunde müssen angemeldet/registriert werden, meist beim Ordnungsamt. Polizeiliches Führungszeugnis des Halters und Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip sind obligatorisch. Keine Versicherungspflicht.
Hunde müssen angemeldet/registriert werden, meist beim Ordnungsamt (Ausnahme: in Schleswig-Holstein ist keine Anmeldung erforderlich). Von Hundehaltern wird Sachkunde erwartet. Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip und Tierhalterhaftpflichtversicherung sind obligatorisch.