
Tierrechts-Anwalt Andreas Ackenheil mit Bürohündin Emma. Sie ist ein Cavalier-King-Charles-Spaniel. © Picture-Alliance / Ursula Düren
Tierrechts-Anwalt Andreas Ackenheil gibt Tipps, wie Hundehalter Behördenstress vermeiden können. Im Bild ist Ackenheil mit seiner Bürohündin Emma zu sehen. Sie ist ein Cavalier-King-Charles-Spaniel und arbeitet laut Kanzlei-Website als Konfliktmanagerin und Spezialistin für Tierrecht.
Nicht nur Länder, auch Kommunen haben oft eigene Regeln
Hundebesitzer können böse Überraschungen erleben, wenn sie mit ihrem Vierbeiner in ein anderes Bundesland umziehen. Wo sind die Hundegesetze am strengsten?
Jedes Bundesland hat seine Tücken, ganz problemlos läuft es nirgends. Was die Sache kompliziert macht: Jede Kommune kann auch noch eigene Regeln für Hundehalter definieren.
Was empfehlen Sie, um Ärger zu vermeiden?
Es ist wichtig, schon vor dem Umzug das Ordnungsamt des Ortes zu kontaktieren, in den Sie ziehen wollen. Dort erfahren Sie, ob Sie den Hund in einem amtlichen Register erfassen lassen müssen, ob er unter eine Rasseliste fällt, ob eine Versicherung obligatorisch ist. Frühzeitig zu kommunizieren, baut Vertrauen auf.
Von Bußgeld bis Entzug des Hundes
Was kann passieren, wenn ich „auf gut Glück“ umziehe, zum Beispiel mit einem Boxer-Mix nach Nordrhein-Westfalen?
Im harmlosesten Fall zahlen Sie ein Bußgeld von 75 bis 150 Euro, weil Sie einen großen Hund – ab 40 Zentimeter Höhe oder 20 Kilo Gewicht – nicht angemeldet haben. Haben die Ordnungshüter aber den Eindruck, dass ein Elternteil Ihres Boxermischlings ein American Staffordshire oder ein Pitbull Terrier ist, kann Ihnen der Hund weggenommen werden und Sie müssen für die Betreuungskosten aufkommen. Auch Kreuzungen mit diesen Rassen sind zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen verboten.
Wie bekommen Hundebesitzer ihr Tier zurück?
Können sie mit einem auf eigene Kosten erstellten Gentest oder Rassegutachten nachweisen, dass ihr Hund keiner verbotenen Rasse angehört, sondern zum Beispiel ein Mix aus Boxer und Labrador ist, kriegen sie ihn zurück.
Potenziell gefährliche Hunde sollte man anmelden
Kann ein Hund seinem Halter für immer weggenommen werden?
Ja, das kann passieren. Es ist im Einzelfall schwierig, das „berechtigte Interesse“ an der Haltung eines Hundes der höchsten Verbotsklasse nachzuweisen. Auch mit einem Hund, der nur als potenziell gefährlich gilt, kann es Stress geben. Dazu gehören in einigen Bundesländern beispielsweise Rottweiler, Bordeaux-Dogge oder American Bulldog. Hat jemand versäumt, einen solchen Hund anzumelden, können die Behörden seine Zuverlässigkeit anzweifeln und ihm deshalb die Hundehaltung untersagen.
Wie können Hundehalter reagieren, wenn sie böse Post vom Amt erhalten?
Bloß nicht denken, das wird schon gut gehen! Die Behörden vermuten die Unzuverlässigkeit eines Hundehalters manchmal schon dann, wenn er Briefe nicht beantwortet. Besser ist es, sich eine Strategie zu überlegen, um vermeidbare Eskalationen zu verhindern.
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