Umzug mit Hund

Interview: „Jedes Bundes­land hat seine Tücken“

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Umzug mit Hund - Welche Hunde­rassen wo als gefähr­lich gelten

Tier­rechts-Anwalt Andreas Ackenheil mit Bürohündin Emma. Sie ist ein Cavalier-King-Charles-Spaniel. ©  Picture-Alliance / Ursula Düren

Tier­rechts-Anwalt Andreas Ackenheil gibt Tipps, wie Hundehalter Behörden­stress vermeiden können. Im Bild ist Ackenheil mit seiner Bürohündin Emma zu sehen. Sie ist ein Cavalier-King-Charles-Spaniel und arbeitet laut Kanzlei-Website als Konfliktmanagerin und Spezialistin für Tierrecht.

Nicht nur Länder, auch Kommunen haben oft eigene Regeln

Hunde­besitzer können böse Über­raschungen erleben, wenn sie mit ihrem Vier­beiner in ein anderes Bundes­land umziehen. Wo sind die Hundegesetze am strengsten?

Jedes Bundes­land hat seine Tücken, ganz problemlos läuft es nirgends. Was die Sache kompliziert macht: Jede Kommune kann auch noch eigene Regeln für Hundehalter definieren.

Was empfehlen Sie, um Ärger zu vermeiden?

Es ist wichtig, schon vor dem Umzug das Ordnungs­amt des Ortes zu kontaktieren, in den Sie ziehen wollen. Dort erfahren Sie, ob Sie den Hund in einem amtlichen Register erfassen lassen müssen, ob er unter eine Rasseliste fällt, ob eine Versicherung obliga­torisch ist. Früh­zeitig zu kommunizieren, baut Vertrauen auf.

Von Bußgeld bis Entzug des Hundes

Was kann passieren, wenn ich „auf gut Glück“ umziehe, zum Beispiel mit einem Boxer-Mix nach Nord­rhein-West­falen?

Im harmlosesten Fall zahlen Sie ein Bußgeld von 75 bis 150 Euro, weil Sie einen großen Hund – ab 40 Zenti­meter Höhe oder 20 Kilo Gewicht – nicht angemeldet haben. Haben die Ordnungs­hüter aber den Eindruck, dass ein Eltern­teil Ihres Boxer­misch­lings ein American Staf­ford­shire oder ein Pitbull Terrier ist, kann Ihnen der Hund weggenommen werden und Sie müssen für die Betreuungs­kosten aufkommen. Auch Kreuzungen mit diesen Rassen sind zum Beispiel in Nord­rhein-West­falen verboten.

Wie bekommen Hunde­besitzer ihr Tier zurück?

Können sie mit einem auf eigene Kosten erstellten Gentest oder Rassegut­achten nach­weisen, dass ihr Hund keiner verbotenen Rasse angehört, sondern zum Beispiel ein Mix aus Boxer und Labrador ist, kriegen sie ihn zurück.

Potenziell gefähr­liche Hunde sollte man anmelden

Kann ein Hund seinem Halter für immer weggenommen werden?

Ja, das kann passieren. Es ist im Einzel­fall schwierig, das „berechtigte Interesse“ an der Haltung eines Hundes der höchsten Verbots­klasse nach­zuweisen. Auch mit einem Hund, der nur als potenziell gefähr­lich gilt, kann es Stress geben. Dazu gehören in einigen Bundes­ländern beispiels­weise Rott­weiler, Bordeaux-Dogge oder American Bull­dog. Hat jemand versäumt, einen solchen Hund anzu­melden, können die Behörden seine Zuver­lässig­keit anzweifeln und ihm deshalb die Hundehaltung untersagen.

Wie können Hundehalter reagieren, wenn sie böse Post vom Amt erhalten?

Bloß nicht denken, das wird schon gut gehen! Die Behörden vermuten die Unzu­verlässig­keit eines Hundeh­alters manchmal schon dann, wenn er Briefe nicht beant­wortet. Besser ist es, sich eine Strategie zu über­legen, um vermeid­bare Eskalationen zu verhindern.

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