Umzug mit Hund Welche Hunde­rassen wo als gefähr­lich gelten

0
Umzug mit Hund - Welche Hunde­rassen wo als gefähr­lich gelten

Der tut nichts. Er will nur umziehen. © plainpicture / DEEPOL

Warum ist der Dobermann nur in Brandenburg gefähr­lich? Wieso müssen in Nord­rhein-West­falen manchmal sogar Golden Retriever angemeldet werden? Jedes Bundes­land hat ein anderes Hundegesetz. Beim Umzug kann das Probleme bereiten, vor allem, wenn der Hund am neuen Wohn­ort als gefähr­lich gilt. Die Rechts­experten der Stiftung Warentest erklären, worauf Hundehalter grund­sätzlich achten sollten und welche Regeln in welchen Ländern gelten.

Wenn Bello plötzlich zum „Kampf­hund“ wird

In Rhein­land-Pfalz darf ein Rott­weiler ohne Leine herum­laufen. Nur wenn er zum Beispiel jemanden gebissen oder bedroht hat oder beim Wildern erwischt wurde, müssen seine Besitzer ihn zur Begut­achtung seines Verhaltens dem Amts­tier­arzt vorstellen. So steht es im rhein­land-pfäl­zischen Landes­gesetz über gefähr­liche Hunde.

Jedes Bundes­land hat sein eigenes Hundegesetz

Ziehen seine Besitzer mit ihm ins benach­barte Nord­rhein-West­falen, brauchen sie dagegen eine behördliche Erlaubnis, um ihn über­haupt halten zu dürfen. Dafür müssen sie eine Sachkunde­prüfung beim Amts­tier­arzt ablegen, ein makelloses polizei­liches Führungs­zeugnis vorweisen und den Hund ausbruchs­sicher unterbringen. Ihr Hund darf nur angeleint und mit Maulkorb spazieren gehen – es sei denn, er beweist bei einer amtlichen Verhaltens­prüfung, dass er keine Gefahr für die öffent­liche Sicherheit darstellt. Jedes Bundes­land hat ein anderes Hundegesetz, mit dem es verhindern will, dass aggressive Tiere Menschen atta­ckieren. Was wo gilt, zeigt die Tabelle Hundegesetze der Länder.

Umzug kann Tierheim bedeuten

Allein durch den Umzug in ein anderes Bundes­land können Halter jede Menge Stress bekommen. Steht ein Hund am neuen Wohn­ort auf der Liste verbotener Rassen, gibt es meist kein Pardon: „Auch wenn der Hund nie jemandem etwas getan hat, muss er ins Tierheim. Das ist hart“, sagt Rechts­anwältin Kristina Trahms aus Viersen, die sich auf Hunderecht spezialisiert hat. Das „berechtigte Interesse“, etwa einen Bull­terrier zu halten, werde in den sechs Ländern, die die Rasse auf die Liste gesetzt haben, praktisch nie anerkannt. Sie empfiehlt betroffenen Familien manchmal sogar, sich lieber in benach­barten Bundes­ländern anzu­siedeln.

In Bayern gibt es Beschränkungen für 19 Hunde­rassen

Nieder­sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben keine Rasseliste, während zum Beispiel in Bayern für 19 Hunde­rassen Restriktionen bis hin zum Haltungs­verbot gelten. Lediglich Arbeits­hunde wie Blinden-, Polizei- oder Herden­schutz­hunde sind davon ausgenommen.

Minia­tur-Bull­terrier: Mal gilt er als gefähr­lich, mal nicht

„Ich habe ja keinen Kampf­hund“, werden sich einige denken. Doch unter Umständen reichen schon Anteile einer „verbotenen“ Hunderasse, um den Besitzer in Schwierig­keiten zu bringen. Bei neueren Züchtungen wie dem Minia­tur-Bull­terrier wird es verwirrend: So urteilte eine Kammer des Verwaltungs­gerichts Halle an der Saale, die maximal 35,5 Zenti­meter hohen Hunde seien als gefähr­lich einzustufen (Az. 4 A 144/18 HAL). Eine andere Kammer desselben Gerichts gab den Haltern Recht: Mini-Bullis seien nicht gefähr­lich (Az. 1 A 241/16 HAL).

NRW: 40 Zenti­meter hoch? 20 Kilo schwer? Ordnungs­amt!

In Nord­rhein-West­falen müssen die Halter jeden Hund unabhängig von der Rasse ab 40 Zenti­metern Höhe oder 20 Kilo Gewicht beim Ordnungs­amt anmelden und ihre Sachkunde nach­weisen. Das gilt auch für beliebte Familien­hunde wie Labrador oder Golden Retriever. „Da gibt es oft Probleme“, sagt Anwältin Trahms. „Wer weiß schon, dass er den Hund zweimal anmelden muss, bei der Steuer und beim Ordnungs­amt.“

Haft­pflicht ist für alle wichtig

In sechs Bundes­ländern müssen Halter für alle Hunde eine Tierhalterhaft­pflicht­versicherung abschließen. Wir empfehlen eine solche Police auch allen Hunde­besitzern in anderen Bundes­ländern. Selbst ein Chihuahua kann erschre­cken, auf die Straße laufen und einen Unfall verursachen. Wir empfehlen eine Versicherungs­summe von mindestens 5 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden ohne Selbst­behalt. Eine solche Police erfüllt die Vorgaben aller Bundes­länder. Im Hundehaftpflichtversicherung-Test gab es solche Angebote schon ab rund 60 Euro im Jahr. 

Tipp: Wie Sie Umzugs­stress bei Ihrem Hund vermeiden, zeigt unsere Checkliste.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.