
Beim Auszug geben Mieter alle ihre Schlüssel am besten persönlich zurück. Denn fehlen welche, kann es teuer werden. Sehr gute Haftpflichtversicherungen zahlen allerdings auch bei Schlüsselverlust. test.de erklärt die Rechtslage.
Bringschuld des Mieters
Wenn Mieter ausziehen, müssen sie sicherstellen, dass der Vermieter alle Schlüssel zur Wohnung und zu Nebenräumen wie Keller oder Dachboden zurückerhält. Auch Schlüssel, die Mieter aus eigenem Interesse etwa für Kinder oder den Zeitungsboten zusätzlich haben nachmachen lassen, müssen sie dem Vermieter übergeben. Die Juristen sprechen von einer Bringschuld.
Einschreiben per Rückschein reicht im Zweifel nicht
Wer den Schlüssel per Brief an den Vermieter schickt, trägt das Verlustrisiko. Das zeigt ein Fall vor dem Amtsgericht Brandenburg. Der Vermieter erklärte, dass der Schlüssel bei ihm nie angekommen sei, nur ein beschädigter Umschlag mit dem Postvermerk „Nachverpackt“. Wahrscheinlich ist der Schlüssel unterwegs verlorengegangen. Der Verlust ging im Prozess zulasten des Mieters. Dieser hatte den Brief zwar per Einschreiben mit Rückschein geschickt. Der Rückschein beweist aber nur, dass der Vermieter einen Brief erhalten hat – nicht, ob und was darin war. Im Streitfall muss der Mieter beweisen, dass der Brief tatsächlich die Schlüssel enthielt.
Bei Verlust kann Schlossaustausch nötig werden
Um einen Missbrauch der verlorengegangenen Schlüssel zu verhindern, hatte der Vermieter in dem Brandenburger Fall das Schloss ausgetauscht. Das Amtsgericht verurteilte den Mieter zur Übernahme der Kosten in Höhe von rund 70 Euro, die durch den Austausch entstanden waren (Az. 31 C 32/14). Mit diesem Betrag hatte der Mieter noch Glück im Unglück. Verlorengegangen war wohl nur ein Schlüssel für ein Nebengebäude. Bei einer hochwertigen Schließanlage kann der Schaden sehr viel höher sein.
Schlüsselverlust in sehr guten Haftpflichtpolicen mitversichert
Der Verlust von Wohnungsschlüsseln ist in vielen sehr guten Privathaftpflichtversicherungen mitversichert (Analyse Private Haftpflichtversicherung: Die besten Tarife für Sie). Bezahlt wird dann zum Beispiel auch der Austausch einer Schließanlage. Oft ist die Versicherungssumme in der Höhe begrenzt.
Tipp: Übergeben Sie beim Auszug Ihrem Vermieter möglichst alle Schlüssel persönlich. Lassen Sie sich die Rückgabe schriftlich bestätigen.
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. . .das macht den Unterschied bei drohenden Kosten für eine ganz neue Schließanlage. Diese kann in neuerer Zeit zwar ein entsprechend codiertes Wohnungstürschloss "einbeziehen" (Ein-Schlüssel-System), dann sollte der Mieter bei Einzug aber einen entsprechenden Zustimmungsvertrag abgeschlossen haben, weil er sich nur dann - oft ja erst nach vielen Jahren - seiner endlichen Bringschuld bewusst werden kann. Anderenfalls sollte er von Anfang an sein eigenes Sicherheitsbedürfnis mit einem eigenen Schlosszylinder nebst entsprechender Wohnungstürschlüssel-Anzahl (aus der alten Wohnung) ausleben dürfen. Der Vermieter hat i.d.F. gar keinen Anspruch auf einen Schlüssel (den er bei seiner eigenen Anlage womöglich ungefragt bei sich bewahren würde); aber möchte man das?