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Ist ein Auto ohne Plakette in einer Umweltzone vorschriftsmäßig abgestellt und der Fahrer nicht bekannt, haftet der Halter nicht. Er muss weder ein Bußgeld noch Verfahrenskosten zahlen. Das entschieden die Amtsgerichte Marburg (Az. 52 OWi 2/18) und Bremen (Az. 74 OWi 650 Js 39674/17). Der Grund: Beim Parken werden keine schädlichen Emissionen freigesetzt. Wer jedoch beim Fahren ohne Plakette erwischt wird, muss 80 Euro Bußgeld zahlen. Früher hatten Amtsgerichte Haltern für abgestellte Autos Verfahrensgebühren in Höhe von 23,50 Euro auferlegt.