Umwelt­siegel „Blauer Engel“ erst­mals für Innenputz vergeben

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Die meisten Menschen verbringen einen Groß­teil ihrer Zeit drinnen – sei es im Büro oder zu Hause. Wer deshalb einen möglichst umwelt­freundlichen und gesundheitlich unbe­denk­lichen Innenputz auswählen möchte, kann nun erst­mals auf Produkte mit dem „Blauen Engel“ zurück­greifen, dem Umwelt­zeichen der Bundes­regierung.

Welche Putze tragen das Zeichen?

Das Umwelt­zeichen gibt es für mineralische oder kunst­harz­gebundene Innenputze. Drei Produkte sind bereits ausgezeichnet: Zwei Putze des Herstel­lers Sakret Trocken­baustoffe sowie ein Produkt der stucco pompeji GmbH. Sie dürfen den „Blauen Engel“ bis Ende 2019 auf der Verpackung abdrucken. Wird das Produkt zwischen­zeitlich verändert, muss der Antrag neu gestellt werden.

Strenge Kriterien

Wenn sich Hersteller mit dem „Blauen Engel“ schmü­cken wollen, müssen sie nach­weisen, dass sie über den gesetzlichen Mindest­stan­dard hinaus gewisse Kriterien erfüllen. Das soll sicher­stellen, dass für Innenraumputze weniger umwelt­belastende Stoffe verwendet werden und sie in Wohn­räumen ohne gesundheitliche Bedenken genutzt werden können. So dürfen zum Beispiel nur wenig Konservierungs­stoffe enthalten sein. Sogenannte perfluorierte und poly­fluorierte Chemikalien (PFC), die oft von der Outdoorkleidungs-Branche verwendet werden, sind komplett verboten. Außerdem müssen die Unternehmen belegen, dass ihre Produkte besonders emissions­arm sind. Das betrifft die sogenannten flüchtigen organischen Verbindungen, auch unter der eng­lischen Abkür­zung VOC (für Volatile Organic Compounds) bekannt. Sie treten nicht nur in Innenräumen auf, sondern auch in der Außen­luft. Sie können etwa im Straßenverkehr entstehen. In geschlossenen Räumen können es beispiels­weise Lacke, Farben und Fußböden sein, die solche VOC an die Raum­luft abgeben – und eben auch Innenputze, die an Wänden und Decken große Oberflächen bedecken.

Hohe Konzentrationen führen zu Kopf­schmerzen

Diese flüchtigen organischen Verbindungen gelten als potentiell gesund­heits­schädlich: Laut dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit führen höhere Konzentrationen „schon nach kurzer Zeit zu Geruchs­empfindungen oder Reizungen der Augen sowie der Schleimhaut von Nase und Rachen oder auch zu Kopf­schmerzen, Schwindelgefühl und Müdig­keit“. Deshalb dürfen die Innenraumputze mit dem „Blauen Engel“ nur geringe Mengen ausgasen. Eine durch­aus strenge Anforderung, erklärt Wolfgang Plehn, Leiter des Gebiets Stoff­bezogene Produkt­fragen im Umwelt­bundes­amt. Aus früheren Messungen sei bekannt, dass etwa weit über die Hälfte der Kunst­harzinnenputze diese Anforderung des Umwelt­zeichens nicht erreichten.

Weitere Informationen gibt es auf www.blauer-engel.de.

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