Mieter haben ein Vorkaufsrecht, wenn das Haus in Eigentumswohnungen umgewandelt wird. Vom Mieter zum Eigentümer aufzusteigen, kann sich richtig lohnen. Die aktuell günstigen Zinsen machen es möglich. Aber der Kauf hat auch Risiken und Nebenwirkungen. Finanztest erklärt, worauf Mieter achten müssen, wenn sie darüber nachdenken, ihre Wohnung zu kaufen. Eine Tabelle zeigt, wie viel Kredit sich mit der Mietersparnis maximal finanzieren lässt.
Der Einstieg in den Finanztest-Artikel
„Als der Vermieter die Umwandlung des Hauses in Eigentumswohnungen ankündigte, ist Mieterin Astrid B. gleich klar: Der will die Wohnungen im gerade frischsanierten Haus verkaufen.
Wir erzählen anhand ihres fiktiven Falls, wie es weitergehen kann. Ihr Berater beim Mieterverein beruhigt Astrid B. An ihrem Mietvertrag ändert sich dadurch gar nichts, erklärt er. Mindestens drei Jahre lang darf der neue Eigentümer den Mietvertrag mit Astrid B. nicht kündigen – auch dann nicht, wenn er die Wohnung selbst braucht. In Gegenden mit Mangel an bezahlbarem Wohnraum kann die Landesregierung die Kündigungsschutzfrist für Mieter umgewandelter Wohnungen auf zehn Jahre verlängern. In Berlin zum Beispiel ist das schon der Fall.
Monate später findet Astrid B. tatsächlich ein Schreiben ihres Vermieters im Briefkasten. Er habe einen Käufer für ihre Wohnung gefunden, schreibt er. 109 000 Euro will dieser zahlen. „Ich unterrichte Sie hiermit über Ihr Vorkaufsrecht“, heißt es weiter. Sie habe zwei Monate Zeit, es auszuüben.
Vorkaufsrecht heißt, dass Astrid B. in den Kaufvertrag – so wie ihn der Vermieter mit dem Käufer ausgehandelt hat – einsteigen darf. Sie erfährt weiter: Der Vertrag steht ihr als Mieterin zu, wenn die Zweizimmerwohnung erstmals nach der Umwandlung verkauft wird und sie bereits vor der Umwandlung einen gültigen Mietvertrag hatte. (...)“