
Seit April 2013 finanzieren die Arbeitsagenturen Umschulungen von Arbeitslosen zu Altenpflegern drei Jahre lang. Zuvor betrug die Finanzierungsdauer nur zwei Jahre. Zudem sind ab sofort auch verkürzte Ausbildungen möglich, wenn Bewerber Erfahrungen in der Pflege mitbringen.
Tausende Altenpfleger fehlen
Altenpfleger werden dringend gesucht. Rund 10 000 Stellen sind laut Bundesagentur für Arbeit zurzeit nicht besetzt. Prognosen zufolge wird der Bedarf weiter steigen. Bis zu einer halben Million Vollzeitkräfte könnten laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung im Jahr 2030 fehlen.
Neues Gesetz gegen den Fachkräftemangel
Bislang hat die Politik versucht, mit vielen Kampagnen Bewerber für die dreijährige Ausbildung zum Altenpfleger zu gewinnen. Doch wer sich bei den ausbildenden Schulen informieren und beraten lassen möchte, wird oft abgewiesen. Entsprechend schlecht fallen die Ergebnisse im Beratungstest der Stiftung Warentest aus. Um den drohenden Fachkräftemangel einzudämmen, soll nun ein neues Gesetz die berufliche Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege erleichtern. Danach können jetzt auch dreijährige Umschulungen von Arbeitslosen zu Altenpflegern komplett von den Arbeitsagenturen finanziert werden. Bislang förderten sie nur zwei Jahre. Die Kosten für das dritte Jahr mussten die Träger der praktischen Ausbildung übernehmen, also stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtungen. Die neue Regelung gilt für Umschulungen, die ab dem 1. April 2013 beginnen und ist befristet bis Ende März 2016.
Verkürzte Umschulungen auch für Hilfskräfte
Weiterer Baustein des neuen Gesetzes: Ab sofort sind verkürzte Ausbildungen auch für ungelernte und gering qualifizierte Hilfskräfte möglich, vorausgesetzt sie haben Erfahrungen in der Pflege. Wer bereits zwei Jahre lang Vollzeit in einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung gearbeitet hat, kann die Ausbildung zum Altenpfleger um ein Jahr abkürzen. Bislang waren verkürzte Ausbildungen bereits qualifiziertem Pflegepersonal vorbehalten. Krankenschwestern oder Heilerziehungspfleger, die umsatteln wollten, konnten die dreijährige Altenpflege-Ausbildung zum Beispiel um bis zu zwei Jahre verkürzen, Altenpflegehelfer mit ihrer einjährigen Berufsausbildung um bis zu ein Jahr.
Kritik von Verbänden
Verbände wie der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und der Deutsche Pflegerat kritisieren die erweiterten Möglichkeiten der Verkürzung. „Eine zweijährige Beschäftigung in einer Pflegeeinrichtung ersetzt in keinem Fall ein Jahr der dreijährigen Berufsausbildung in der Altenpflege“, sagt Franz Wagner vom DBfK. „Außerdem kann es nicht sein, dass eine zweijährige Tätigkeit ohne Qualifikation mit einer einjährigen Berufsausbildung zum Altenpflegehelfer gleichgesetzt wird.“ Seine Befürchtung: Am Ende der Ausbildung fehlt es an wichtigen theoretischen Grundlagen und Kompetenzen in dem Beruf.
Tipp: Welche Berufsabschlüsse und Qualifizierungen es in der Altenpflege gibt, zeigt die Übersicht Altenpflege für Quereinsteiger. Wenn Sie an einer Ausbildung interessiert sind, sollten Sie sich vorab gut informieren und zum Beispiel bei einer der ausbildenden Berufsfachschulen für Altenpflege beraten lassen. Worauf Sie dabei achten sollten, erfahren Sie im Test Beratung vor der Altenpflege-Ausbildung.