Ein Unfallopfer, das auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers vom Elektroinstallateur zum Bürokaufmann umschulte, muss sich um einen Job kümmern. Sonst braucht der Versicherer nicht mehr für den Verdienstausfall zu zahlen, so das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (Az. 7 U 83/13).