Fahrradfahrer dürfen ihre Räder überall abstellen, solange sie niemanden dadurch belästigen oder schädigen. Auch ein ausreichender Abstand zu geparkten Autos ist zu empfehlen. Beschädigt ein umgekipptes Rad einen parkenden Wagen, ist nicht immer klar, wer zahlen muss. Das Amtsgericht München entschied, der Fahrzeughalter müsse nachweisen, dass der Radler und nicht ein Dritter für den Schaden verantwortlich ist (Az. 261 C 8956/13). Das Amtsgericht Düsseldorf urteilte in einem ähnlichen Fall ganz anders: Der Fahrradbesitzer müsse zahlen – obwohl die genaue Ursache für das Umkippen des Rades unklar war (Az. 45 C 8793/11).
Tipp: Als Radfahrer können Sie andere leicht schädigen. Eine private Haftpflichtversicherung ist für Sie sehr wichtig.