Steuererklärung machen, Bescheid prüfen, Einspruch einlegen – ab und an müssen Steuerzahler mit ihrem Sachbearbeiter im Finanzamt Kontakt aufnehmen. Das ist oft mühselig, in manchen Fällen auch für die Finanzbeamten. Die sind schließlich auch nur Menschen. Wir haben einige von ihnen gefragt, welches Verhalten von Steuerzahlern besonders nervt. Hier unsere Top 10 für Ihre Not-To-Do-List.
1. Unsortierte Belege lose mit der Erklärung einreichen
Aus manchen Briefumschlägen flattern Beamten Loseblattsammlungen entgegen. Wer Belege unsortiert als Zettelwust abschickt, kann mit einem genervten Bearbeiter rechnen. Für eine schnelle Belegprüfung sollten Sie Rechnungen, Kontoauszüge und Nachweise in die richtige Reihenfolge bringen. Wenn Sie alle Belege zusätzlich zusammenheften und draufschreiben, welche zu welchem Formular gehören, sammeln Sie beim Sachbearbeiter Pluspunkte.
2. An die Steuerformulare getackerte Belege
Steuererklärungen auf Papier werden nach dem Eingang im Amt gescannt, um sie zur Bearbeitung am Computer auszulesen. Damit die Formulare durch den Scanner laufen können, müssen sie frei von Büroklammern und Tackernadeln sein. Gut, wenn Sie Belege sortiert einreichen. Aber verzichten Sie darauf, Formulare und Belege zu mischen und aneinander zu tackern. So ersparen Sie Ihrem Bearbeiter eine zeitraubende Bastelstunde.
3. Unnötig ausgefüllte Zeilen und durchgestrichene Formulare
Nach dem Scannen durchläuft jede Steuererklärung eine automatische elektronische Plausibilitätsprüfung. Kann das Programm Eingaben nicht nachvollziehen, landet die Erklärung mit Fehlerhinweisen auf dem Schreibtisch Ihres Bearbeiters. Das passiert zum Beispiel mit den Steuererklärungen, in denen ungenutzte Seiten durchgestrichen sind oder Felder mit Nullen aufgefüllt wurden. Jede überflüssige Null provoziert einen Fehlerhinweis, bei durchgestrichenen Seiten streikt der Scanner völlig. Das bedeutet mehr Arbeit für die Beamten. Sie müssen alle Ihre Angaben per Hand ins System eingeben. Bei dem zusätzlichen Aufwand gucken sie dann gerne doppelt hin und prüfen auch den Rest der Erklärung genau. Lassen Sie ungenutzte Seiten und Felder einfach leer.
4. Verdreckte und stinkende Steuererklärungen
Manchmal kostet es richtig Nerven, eine Steuererklärung auszufüllen. Einige Steuerzahler greifen dabei zu Schokolade, Kaffee oder Kippe als Unterstützung. Erklärungen, die wie ein Aschenbecher riechen oder mit Ihrem Mittagessen verklebt sind, hält kein Bearbeiter gerne in den Händen. Gönnen Sie sich ruhig Nervennahrung, nur bitte anderswo.
5. Erklärungen ohne Bankverbindung und Unterschrift
Fehlen notwendige Angaben in der Steuererklärung, nervt das Ihren Sachbearbeiter. Er kann Ihre Steuerakte dann nämlich nicht schließen und muss die ganze Erklärung an Sie zurückschicken. Das verzögert die Bearbeitung – und Sie warten noch länger auf Ihren Bescheid. Wichtig: Ihre Steuererklärung ist erst mit der Unterschrift auf der letzten Seite des Mantelbogens gültig. Ehepartner, die eine gemeinsame Erklärung abgeben, müssen zwingend beide unterschreiben. Eine gültige Bankverbindung braucht das Finanzamt auch, zum Beispiel, um Ihnen eine Steuererstattung auszahlen zu können.
6. Absurde Kosten abrechnen und Beamte hinters Licht führen

Es ist Ihr gutes Recht, alle legalen Möglichkeiten auszuschöpfen, um Ihre Steuerlast zu senken. Für manch einen wird Steuernsparen aber regelrecht zum Sport. Wer Ausgaben geltend macht, die eindeutig dem Privatvergnügen dienen, fliegt meist auf: Die Feier zum runden Geburtstag oder die Schönheitsoperation sind in der Regel keine abzugsfähigen Ausgaben und gehören nicht in die Erklärung. Auch privat veranlasste Kleckerbeträge können Ihrem Sachbearbeiter negativ auffallen: Die Handyrechnung der Tochter oder die Quittung vom neuesten Kriminalroman sind ebenfalls nicht absetzbar. Kein Beamter lässt sich gerne für dumm verkaufen.
7. Drängeln bei der Bearbeitung Ihrer Erklärung
Ihr Steuerbescheid liegt nach Wochen immer noch nicht im Briefkasten? Gerade nach dem 31. Mai stapeln sich die Erklärungen im Amt, sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangsdatums bearbeitet. Drängelnde Steuerzahler, denen die Wartezeit auf ihren Bescheid zu lang wird, mögen Beamte nicht. Zerren Sie nicht an den Nerven Ihres Bearbeiters und legen Sie den Hörer wieder auf.
8. Steuerspartipps am Telefon einfordern

Die Finanzämter sollen sich zu Behörden entwickeln, bei denen der Servicegedanke im Vordergrund steht. Dennoch sind Finanzbeamte keine Berater, die beim Ausfüllen Ihrer Erklärung und beim Steuersparen helfen. Das ist ihnen nach Paragraf 5 des Steuerberatungsgesetzes sogar verboten.
Mitarbeiter der Finanzverwaltung dürfen nur bei grundlegenden Fragen weiterhelfen, etwa wenn Sie wissen wollen, welche Anlagen Sie für Ihre Erklärung benötigen. Beamte, die darüber hinausgehend Tipps geben, mit welchen Eintragungen Sie am meisten Steuern sparen, leisten „unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen“. Das kann als Ordnungswidrigkeit bestraft werden. Bringen Sie Ihren Sachbearbeiter besser nicht mit solchen Fragen in Schwierigkeiten. Umfangreiche Hilfe in Steuerangelegenheiten bieten Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine, Finanztest 3/2017.
Unser Tipp: Mit dem Finanztest Spezial Steuern 2017 meistern Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2016 ganz leicht: mit Steuertipps für jede Lebenslage und praktischen Formularen zum Heraustrennen!
9. Dem Finanzamt unnötige Besuche abstatten
Ob Hochzeit, Nachwuchs oder ein neues Heim – ändern sich Ihre Lebensverhältnisse, wirkt sich das häufig steuerlich aus. Doch nicht für jede Angelegenheit ist die Vorsprache im Finanzamt notwendig. Die digitale Vernetzung von Verwaltung und Behörden schreitet voran. Wenn Sie zum Beispiel heiraten, können Sie beim Standesamt erfragen, ob und wie die Behörde das für Sie beim Finanzamt meldet. Auch von einem Umzug erfährt das Finanzamt automatisch, sofern Sie sich im neuen Wohnort anmelden. Die Finanzämter können auf die Meldedaten vom Bund zugreifen. Oft reicht es auch, das Finanzamt mit der nächsten Steuererklärung über geänderte Lebensverhältnisse zu informieren. So sparen Sie sich Behördengänge und den Beamten Arbeit.
10. Sich an die falsche Behörde wenden
Gehen Sie bei behördlichen Angelegenheiten zur richtigen Stelle. Das Finanzamt setzt Ihre Steuern fest. Es ist aber nicht automatisch für alle Ihre finanziellen Angelegenheiten zuständig. Kindergeld beantragen Sie bei der Familienkasse, Arbeitslosengeld gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Kfz-Steuer treibt seit 2014 die Zollverwaltung ein. Der Rundfunkbeitrag ist übrigens keine Steuer, sondern eine zweckgebundene Pflichtabgabe, für die die GEZ zuständig ist.
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Manche Finanzämter halten auch sog. Finanzservicestellen nebst Broschüren und Telefonsprechzeiten vor. Auch dort muss man allerdings wissen, welche Sachfragen man hat -- darauf gebracht durch zu hinterfragende "Tipps" wird man allenfalls durch zahlreiche, unterschiedlich "lesbare" Fachbuchliteratur.
Und ein zumindest teilweise erleichternder ELSTER-Download soltte in diesem Bericht auch nicht ganz unerwähnt geblieben sein. Oder hat StiWa den Eindruck, dass manche Sachbearbeiter im Finanzamt heimliche Abneigungen dagegen hegen?