
Wer ein Eigenheim besitzt, braucht eine Wohngebäudeversicherung. Doch längst nicht jeder Hausbesitzer bekommt die Versicherung, die er sich wünscht. Die Experten von Finanztest möchten wissen, welche Erfahrungen Hausbesitzer mit den Versicherern gemacht haben.
Die Umfrage ist beendet
Liebe Leserinnen und Leser, die Umfrage ist beendet. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen, die teilgenommen haben. Die Umfrageergebnisse sind in unseren aktuellen Test Wohngebäudeversicherung (Finanztest 5/2016) eingeflossen.
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- Der Test von 178 Wohngebäudeversicherungen mit Elementarschadenschutz zeigt große Unterschiede bei Preis und Leistung. Ältere Verträge haben oft gefährliche Lücken.
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- Heftige Unwetter, Stürme und Starkregen treffen immer häufiger viele Regionen in Deutschland. Wir erklären, welche Versicherungen einspringen, wenn ein Schaden entsteht.
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- Auch Versicherer dürfen einen Versicherungsvertrag kündigen. Tun sie das, sind Kunden oft überrascht. Die Stiftung Warentest klärt auf, welche Regeln gelten.
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Ich bin seit 2004 bei der R+V versichert und hatte 2014 einen tropfenden Kaltwasserschlauch in der Küche, was ich erst bemerkte, als in dem darunterliegenden Hauswirtschaftsraum im Keller sich Stockflecken an der Wand bildeten. Schaden war eine neue Waschbatterie mit Anschluß (ca. 200 Euro) plus Trocknungskosten und Streichen von ca. 10 m² Wandfläche (Kosten kenne ich nicht ging direkt über Versicherung).
Ein Jahr später wieder ein kleiner Wasserschaden bei der Toilettenspülung (Kosten 86 Euro - keine Trocknung, weil sofort entdeckt). Da wurde mir der Vertrag gekündigt.
Bedeutet: Sobald der Beitragszahler zum Schadensrisiko hochstiliserit wird, wird gekündigt. Das ist eine Sache für den Verbraucherschutz, denke ich. Rat des Versicheungsvertreters, besser selbst bezahlen: Nur große Schäden melden (und dann natürlich auch rausfliegen). Wozu brauch ich dann eine Versicherung?
Machen wohl alle Versicherungen so. Oder kennt jemand Ausnahmen?
. . .würde ich mal mit der FinTest-Redaktion fragen? Veröffentlichte Schönwetteraussagen mit Namensnennung des folglich für sich selbst "richtig" ausgesuchten Versicherers sollen ihren Niederschlag gern in der Umfrage selbst finden. Es macht jedoch keinen Sinn, werte @Ontario oder @knuwa90 oder ähnlich Mitteilungswillige, hier eigene Minierfolge unter ~5.000 Euro Schadenswert für einen bestimmten Versicherer hervorzuheben.
Versichert dort seit 1996 mit einem 3-Fam.-Wohnhaus Bj. ca. 1978. Erinnerlich sind 3 Schadensfälle. 2x Wasserschäden ( Lochfraß und Bruch einer Lötstelle ) sowie ein Sturmschaden in diesem Frühjahr. (Dachbeschädigung). Die Schadenbeseitigungskosten lagen zwischen 750 und ca 1200 €. Die Regulierung der Schäden erfolgte prompt. Telefonate mit dem/der Sachbearbeiter/in sowie die Aufforderung an die Handwerker, Kostenvoranschläge an den Versicherer weiter zu leiten und zugeschickte Rechnungen reichten zur Regulierung. Die Zahlungsabwicklung erfolgte durch Erstattung der von mir verauslagten Reparaturrechnungen. Auf diesem Zahlungsweg bestehe ich.So kann ich vorab die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Rechnungen der von mir beauftragten Handwerker überprüfen. Evtl. "Rechnungsfehler" lassen sich vor Inanspruchnahme des Versicherers korrigieren.
Habe bei der AXA eine BOX-Versicherung, in der auch die Wohngebäudeversicherung eingebunden ist.
Glücklicherweise musste ich noch keinen Schaden melden. Kann deshalb nicht sagen, wie sich die AXA hinsichtlich der Schadensregulierung verhalten würde.
Da ich mehrere Versicherungsverträge bei der AXA laufen habe, kann ich, soweit ein Schaden gemeldet wurde, eine reibungslose Kostenübernahme bestätigen. Hat zwar mit diesem Thema nichts zu tun. Das Display meines Handys ging zu bring. Habe den Schaden gemeldet. Kostenübernahme und Rechnungsausgleich durch die AXA verlief problemlos.