Pflegeversicherung: Antrag, Vorbereitung, Pflegestufen
Pflegeversicherung. Sie zahlt erst ab einem bestimmten Grad der Pflegebedürftigkeit. Sie wird in drei Stufen eingeteilt. Voraussetzungen sind täglicher Hilfebedarf bei der Körperpflege („Grundpflege“) und im Haushalt. Wer nur ab und zu Unterstützung braucht, fällt von vornherein durchs Raster.
Antrag. Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Pflegeleistungen oder besorgen Sie sich ein Antragsformular bei Ihrer Krankenkasse – dort ist die Pflegeversicherung angesiedelt. Eine kommunale Beratungsstelle oder ein Pflegedienst kann helfen, den Antrag auszufüllen.
Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK). Er begutachtet, ob Patienten pflegebedürftig sind und Hilfen beim Gang zur Toilette, Waschen, An- und Ausziehen oder Essen benötigen. Der Gutachter benachrichtigt Sie, wann der Besuch in der Wohnung stattfinden wird.
Pflegetagebuch. Bereiten Sie sich auf den Besuch des MDK vor und halten Sie in einem Tagebuch fest, wobei Hilfe benötigt wird und wie viel Zeit für die Pflege notwendig ist. Vordrucke gibt es bei vielen Kassen.
Demenzkranke. Seit der Pflegereform vom Juli 2008 können sie je nach Betreuungsbedarf monatlich bis zu 200 Euro bekommen. Das gilt auch, wenn sie noch keine Pflegeleistungen erhalten (Pflegestufe 0). Wird der Betrag nicht ausgeschöpft, kann er in die Folgemonate übertragen werden.
Widerspruch. Erscheint Ihnen die Beurteilung des MDK ungerechtfertigt, können Sie Widerspruch einlegen oder einen Neuantrag stellen.
Krankenkasse. Sie finanziert die vom Arzt verordnete „Behandlungspflege“, wie zum Beispiel Wundversorgung.
Pflegestufe | Monatliche Pflegesätze | |
Pflegestufe | Monatliche Pflegesätze | |
Häusliche Pflege durch zugelassene professionelle Pflegedienste (Sachleistung) | ||
I | Erhebliche Pflegebedürftigkeit | 420 |
II | Schwerpflegebedürftigkeit | 980 |
III | Schwerstpflegebedürftigkeit | 1 470 |
III | Härtefall | 1 918 |
Häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder andere Hilfskräfte (Pflegegeld) | ||
I | Erhebliche Pflegebedürftigkeit | 215 |
II | Schwerpflegebedürftigkeit | 420 |
III | Schwerstpflegebedürftigkeit | 675 |
Vollstationäre Pflege im Pflegeheim | ||
I | Erhebliche Pflegebedürftigkeit | 1 023 |
II | Schwerpflegebedürftigkeit | 1 279 |
III | Schwerstpflegebedürftigkeit | 1 470 |
III | Härtefall | 1 750 |
Ergänzende Leistungen für allgemeine Betreuung, zum Beispiel für Demenzkranke | ||
0 – III | bis zu 200 |
Stand: Juli 2008