Die Lufthansa benachteiligt Kunden durch einzelne Klauseln ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das Unternehmen darf sie nicht länger verwenden. So urteilte das Landgericht Köln in einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Es ging um Klauseln zu Änderungen der Reisedaten wie Flugnummer, Abflugort oder Kundennamen auf dem Flugschein. Das Gericht befand sie für nicht klar und verständlich. Das müssen AGB aber sein. Andernfalls benachteiligen sie den Verbraucher und sind nicht zulässig. Unter anderem hieß es, dass die im Flugschein eingetragenen Reisedaten gar nicht oder nur gegen eine Gebühr geändert werden könnten, etwa bei fehlerhaften Daten oder Namensänderungen. Das Gericht kritisierte: Es werde nicht klar, in welchen Fällen eine Änderung kostenfrei sei oder eine Gebühr anfiele und wie hoch sie sein würde. Nach Ansicht des Gerichts ließen die Klauseln sogar zu, dass sich Lufthansa Änderungen falscher Angaben bezahlen lassen könnte, die sie selbst verursacht hat (Az. 26 O 435/15).