
Meiner Ex-Frau wurde bei unserer Scheidung im Rahmen des Versorgungsausgleichs ein Teil meiner Rentenansprüche übertragen. Was passiert, wenn sie vor mir sterben sollte? Bekomme ich die Ansprüche dann wieder zurück?
Nicht in jedem Fall. Das hängt davon ab, ob Ihre Ex-Ehepartnerin zum Zeitpunkt ihres Todes noch berufstätig ist oder schon das Rentenalter erreicht hat.
Verstirbt sie, bevor sie Rente bezieht, erhalten Sie die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung wieder zurück.
Stirbt sie dagegen, nachdem sie in Rente gegangen ist, kommt es darauf an, wie lange sie die Rente bereits bezogen hat. Sind es weniger als drei Jahre, können Sie ebenfalls eine Rückübertragung der Ansprüche beantragen.
Diese Regelung gilt nicht für Privatrenten, Betriebsrenten oder die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst.
Tipp: Die Rückübertragung der Ansprüche erfolgt nicht automatisch. Sie müssen diese beim Rententräger beantragen. Nennen Sie dabei Ihre Rentenversicherungsnummer.
Die Änderung erfolgt erst ab dem Folgemonat der Antragsstellung. Dies gilt selbst dann, wenn Sie erst Jahre später vom Tod Ihrer Ex-Ehepartnerin erfahren und somit auch erst dann die Rückübertragung beantragen können.