Datum, Uhrzeit, Grund – wer Überstunden macht, sollte das genau aufschreiben. Wenn der Chef die Überstunden nicht bezahlen will, gibt es vor Gericht häufig Streit, weil Arbeitnehmer ihre zusätzliche Arbeit nicht beweisen können. Das Bundesarbeitsgericht hat Stundenprotokolle aufgewertet, die Mitarbeiter selbst führen. Ein Lkw-Fahrer hatte präzise notiert, wann er welche Tour gemacht hatte. Die Firma bestritt das. Sie könne im Nachhinein nicht mehr nachvollziehen, ob seine Angaben korrekt seien. Das Bundesarbeitsgericht gab dem Fahrer recht. Mit seinem detaillierten Protokoll habe er seiner Beweislast genügt. Nun hätte die Firma dies substanziell erschüttern oder einen Gegenbeweis führen müssen. Es reichte nicht, nur auf die fehlende Kontrollmöglichkeit hinzuweisen (Az. 5 AZR 362/16).
Tipp: Probleme dieser Art können Sie umgehen, wenn Sie sich Ihre Überstunden möglichst zeitnah vom Vorgesetzten abzeichnen lassen. Mehr zum Thema in unseren FAQ Überstunden.