
Der Stromnetzbetreiber muss Kunden Schäden ersetzen, die durch Überspannung im Stromnetz entstehen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Betreiber für Schäden von mehr als 500 Euro aufkommen muss (Az. VI ZR 144/13). Feststehen muss nur, dass der Schaden auf einer Überspannung im Netz und nicht etwa auf einem Blitzschlag beruht. In dem aktuellen Fall hat die Überspannung in einem Wuppertaler Haushalt Heizung, Computer, Garagentor und Telefon beschädigt.
Achtung Der Entschädigungsanspruch lässt sich nicht auf Schäden durch Stromausfall ausdehnen.