Über­höhte Preise für Fern­wärme Sieben Anbieter unter Verdacht

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Das Bundes­kartell­amt hat gegen sieben Fern­wärmeanbieter Miss­brauchs­verfahren wegen über­höhter Preise einge­leitet. Betroffen sind 30 Fern­wärmenetze im ganzen Bundes­gebiet. test.de sagt, um welche Unternehmen es sich handelt und wie sich Kunden jetzt verhalten sollten.

Behörde hat jahre­lang ermittelt

Bereits 2009 hatte das Bundes­kartell­amt eine Unter­suchung der Fern­wärmepreise gestartet. Die Ermitt­lungen waren nach Angaben der Behörde schwierig und zeitraubend. Erst im vergangenen Jahr lag das Ergebnis vor: Mancher­orts bezahlten Privatkunden für die Kilowatt­stunde Wärme in den Jahren 2007 und 2008 nicht mal 4 Cent, während andern­orts 18 Cent fällig waren. Bei elf Netzen lagen die Preise um 30 Prozent über dem Durch­schnitt anderer Anbieter. Die Kartell­wächter gaben den betroffenen Anbietern Gelegenheit, Gründe für ihr weit über­durch­schnitt­lichen Preise zu liefern.

Jetzt beginnen Miss­brauchs­verfahren

Sieben der betroffenen Anbietern mit insgesamt rund 30 Fern­wärmenetzen gelang es nicht, die Beamten im Bundes­kartell­amt von der Angemessenheit ihrer Preise zu über­zeugen. Gegen sie leitete die Behörde jetzt förmliche Miss­brauchs­verfahren ein. Es handelt sich um folgende Versorgungs­unternehmen:

  • Dalkia GmbH, Hamburg
  • Danpower Energie Service GmbH, Potsdam
  • Energie SaarLor Lux AG, Saarbrücken
  • E.ON Hanse Wärme GmbH, Hamburg
  • RWE Energiedienst­leistungen GmbH, Dort­mund
    (früher: ExxonMobil/Favorit Fern­wärme GmbH)
  • Stadt­werke Leipzig GmbH, Leipzig
  • Stadt­werke Rostock AG, Rostock.

Für Verbraucher hat die Einleitung der Miss­brauchs­verfahren zunächst keine Folgen. Wenn die Beamten am Ende allerdings Bußgelder wegen Preis­miss­brauchs verhängen und sie sich anschließend in möglichen Rechts­streitig­keiten auch vor Gericht durch­setzen, müssen die betroffenen Anbieter ihren Kunden einen Teil der Gebühren erstatten.

test.de rät: Als Kunden eines der betroffenen Unternehmen sollten Sie ihre Gebühren deshalb ab sofort nur noch unter Vorbehalt zahlen.

Hoher Preis nicht auto­matisch Miss­brauch

Wie die Verfahren ausgehen, ist noch völlig offen. Der Verdacht der Kartell­wächter beruht bisher vor allem auf dem Vergleich der Preise. Klar ist: Auch die Kosten der Unternehmen sind sehr unterschiedlich. Ein kleines Fern­wärmenetz in einer Kleinst­adt ist pro Anschluss erheblich teurer als der Betrieb eines großen Netzes, an das vor allem große Häuser mit zahlreichen Wohnungen ange­schlossen sind. Auch die Betriebs­art spielt beim Preis eine Rolle. So ist beispiels­weise Kohle als Brenn­stoff billiger als Gas und erst recht billiger als Heizöl.

Streit um Namens­nennung

test.de hatte schon bei Veröffent­lichung der Unter­suchungs­ergeb­nisse im vergangenen Jahr gefordert, alle Anbieter namentlich zu nennen. Das hatte die Behörde damals abge­lehnt. Jetzt nennt sie zumindest die sieben Unternehmen, gegen die sie förmliche Ermitt­lungen einge­leitet hat. Manche Unternehmen und einige Kartell­rechts­anwälte halten schon das für unzu­lässig. Es gebe keine Rechts­grund­lage für eine solche Bloß­stellung, argumentiert etwa Anwalt Rolf Hempel auf blog.beck.de. Anderer­seits gilt: Behörden sind verpflichtet, Presseanfragen zu beant­worten, soweit sie nicht ausnahms­weise zur Geheimhaltung berechtigt oder sogar verpflichtet sind. Nach den Informations­frei­heits­gesetzen des Bundes und der Länder hat sogar Jedermann das Recht, Heraus­gabe von amtlichen Informationen zu verlangen.

Über den Bericht des Bundes­kartell­amts über die Fern­wärmepreise berichtete test.de bereits im vergangenen Jahr unter www.test.de/fernwaerme-preise.

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