Auto finden. Ist Ihr Auto von einem Privat- oder Geschäftsgrundstück abgeschleppt worden, sollten Sie zuerst die Umgebung absuchen. Die Chancen stehen gut, dass Ihr Auto in eine Nebenstraße umgesetzt wurde und Sie es wegfahren können. Bekommen Sie dann eine Rechnung, überweisen Sie fürs Abschleppen nur 120 Euro. Höhere Kosten muss der Abschlepper erst nachweisen.
Für eine Leerfahrt müssen Sie zahlen, wenn Ihr Auto noch gar nicht abgeschleppt wurde, die Firma aber schon beauftragt war.
Zahlungsaufforderung. Steht Ihr Auto noch auf dem Parkplatz und steckt hinter dem Scheibenwischer eine Rechnung oder kommt diese später per Post, sollten Sie nicht gleich zahlen. Verlangen Sie erst einen Nachweis, wofür Kosten entstanden sind, und fordern Sie den Beweis, wer gefahren ist. Auf Privatparkplätzen darf der Abschleppdienst nur von dem Geld verlangen, der das Auto dort abgestellt hat. Wer das war, müssen Sie nicht sagen.
Parkkralle. Hat der Abschleppdienst Ihr Auto auf dem Parkplatz mit einer Parkkralle blockiert, gilt das als Nötigung. Sie können die Polizei rufen und die Abschleppfirma anzeigen.
Auto nicht gefunden. Wenn Sie Ihr Auto nicht finden, bekommen Sie die Nummer des Abschleppdienstes vom Grundstückseigentümer. Geben Sie keine Fahrerdaten preis. Ist der Abschlepper dann vor Ort, zahlen Sie unter Vorbehalt. Lassen Sie sich den Nachweis zeigen, dass der Abschlepper einen Auftrag des Eigentümers hat, und verlangen Sie eine detaillierte Rechnung. Scheint Ihnen der Betrag zu hoch, können Sie ihn nur gerichtlich prüfen lassen.
Rechtsschutz. Die Rechtslage ist zurzeit noch so unsicher, dass Sie nur mit Verkehrsrechtsschutz im Rücken gegen einen Abschleppdienst klagen sollten. Einige Versicherer tragen die Kosten.
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@Testleser1014: Im Artikel geht es um das Abschleppen von "Parksündern". In Ihrem Fall war eine Havarie der Grund für den Abtransport des Fahrzeugs. Welche Preise hier für gewöhnlich aufgerufen werden, haben wir noch nicht untersucht. Grundsätzlich gilt hier Vertragsfreiheit, man könnte also auch bei anderen Anbietern nach dem Preis fragen, bevor man einen Dienst beauftragt. Preisbildend sind auch Faktoren wie Dringlichkeit, Erreichbarkeit des Havarie-Orts, Tageszeit usw. Möglicherweise kann man Ihnen bei einem der deutschen Verkehrsclubs mit einer Preisübersicht dienen. (PH)
Im Dezember 2018 wurde aufgrund eines Unfalls, unser Opel Meriva A (Kühlflüssigkeit lief aus, Lenkung ging sehr schwer) abgeschleppt. Für ca 30-40km und 1,5h Arbeitszeit (insgesamt mit Anfahrt) berechnete das Abschleppunternehmen Kranwagen 215€/h mal 1,5h = 322,50€, Aufgrund Sonntagsarbeit 69€/h x 1,5h für Arbeitskraft = 103,5€ . 105,5+322,50€ = 426€ Kamen noch 19% MwSt. = 83,20€.
426€ + 83,20€ + 11,90€ Grundgebühr macht eine stolze Summe von 521,10€ für 1,5h.
Ist das Wucher???
Kommentar vom Autor gelöscht.
@Parktrottel:
Es ist ohne Zweifel notwendig, dass Bereiche wie Feuerwehr- und Krankenhauszufahrten frei gehalten werden. Es ist auch legitim, das solches Abschleppen teurer wird, wenn private Unternehmen beschäftigt werden. Es gibt leider keine eindeutigen Regeln, wie teuer das sein darf. So etwas muss dann in vielen Fällen von Gerichten geklärt werden. Es ist übertrieben, wenn fürs Abschleppen 400 € in Rechnung gestellt werden, was dem vierfache dessen entspricht, was der Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen als reine Abschleppkosten veranschlagt. Die Meldung gibt lediglich Hinweise, sich gegen willkürlich hohe Kosten zur Wehr zu setzen. (TK)
Hallo,
ich sehe immer wieder Falschparker im Krankenhaus, die abgeschleppt werden müssen, weil sie die Notaufnahme und angrenzende Parkplätze zuparken.
Die Notaufnahme muß aber freibleiben, denn wenn viele Notärzte kommen, z.B. nach einem Massenunfall - dann muß der Weg frei sein.
Dafür gibt es für Krankenhäuser nur die Möglichkeit, private Parkräumer zu beschäftigen.Die privaten Parkräumer werden aber nicht wie die Polizei von uns allen bezahlt mit unseren Steuergeldern. Daher ist es nachher teuer für die Falschparker, denn die Parkräumer müssen auch Geld verdienen.
Es gibt Anwälte, die solche Falschparker vertreten und genau wissen, dass sie damit verlieren. Das ist eine traurige Beschäftigung für einen Anwalt, weil damit die Welt nicht verändert.
Krankenhäuser kriegen von der Feuerwehr Auflagen eben wegen den Nothilfen, die nicht zugeparkt werden dürfen und zahlen mitunter Verwarnungsgeld, wenn sie die Nothilfe nicht freihalten.
MFG
Scherer