Überhöhte Abschleppgebühren 400 Euro fürs Falschparken

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Abschleppdienste kennen mit Falschparkern auf Kundenparkplätzen kein Pardon. Wer Pech hat, muss bis zu 400 Euro Abschleppgebühren bezahlen, und zwar bar auf die Hand. Denn die schwarze Schafe der Branche verlangen überhöhte Beträge.

Finanztest informiert über die Rechtslage und sagt, wie sich Falschparker gegen überhöhte Gebühren wehren.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.06.2021 um 10:08 Uhr
    Abschleppkosten überhöht?

    @Testleser1014: Im Artikel geht es um das Abschleppen von "Parksündern". In Ihrem Fall war eine Havarie der Grund für den Abtransport des Fahrzeugs. Welche Preise hier für gewöhnlich aufgerufen werden, haben wir noch nicht untersucht. Grundsätzlich gilt hier Vertragsfreiheit, man könnte also auch bei anderen Anbietern nach dem Preis fragen, bevor man einen Dienst beauftragt. Preisbildend sind auch Faktoren wie Dringlichkeit, Erreichbarkeit des Havarie-Orts, Tageszeit usw. Möglicherweise kann man Ihnen bei einem der deutschen Verkehrsclubs mit einer Preisübersicht dienen. (PH)

  • Testleser1014 am 08.06.2021 um 18:09 Uhr
    Abschleppkosten überhöht?

    Im Dezember 2018 wurde aufgrund eines Unfalls, unser Opel Meriva A (Kühlflüssigkeit lief aus, Lenkung ging sehr schwer) abgeschleppt. Für ca 30-40km und 1,5h Arbeitszeit (insgesamt mit Anfahrt) berechnete das Abschleppunternehmen Kranwagen 215€/h mal 1,5h = 322,50€, Aufgrund Sonntagsarbeit 69€/h x 1,5h für Arbeitskraft = 103,5€ . 105,5+322,50€ = 426€ Kamen noch 19% MwSt. = 83,20€.
    426€ + 83,20€ + 11,90€ Grundgebühr macht eine stolze Summe von 521,10€ für 1,5h.
    Ist das Wucher???

  • Ronja1997 am 09.11.2018 um 16:09 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 09.08.2013 um 16:59 Uhr
    Falschparker

    @Parktrottel:
    Es ist ohne Zweifel notwendig, dass Bereiche wie Feuerwehr- und Krankenhauszufahrten frei gehalten werden. Es ist auch legitim, das solches Abschleppen teurer wird, wenn private Unternehmen beschäftigt werden. Es gibt leider keine eindeutigen Regeln, wie teuer das sein darf. So etwas muss dann in vielen Fällen von Gerichten geklärt werden. Es ist übertrieben, wenn fürs Abschleppen 400 € in Rechnung gestellt werden, was dem vierfache dessen entspricht, was der Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen als reine Abschleppkosten veranschlagt. Die Meldung gibt lediglich Hinweise, sich gegen willkürlich hohe Kosten zur Wehr zu setzen. (TK)

  • Gelöschter Nutzer am 09.08.2013 um 12:50 Uhr
    Falschparker am Krankenhaus in der Nothilfe!

    Hallo,
    ich sehe immer wieder Falschparker im Krankenhaus, die abgeschleppt werden müssen, weil sie die Notaufnahme und angrenzende Parkplätze zuparken.
    Die Notaufnahme muß aber freibleiben, denn wenn viele Notärzte kommen, z.B. nach einem Massenunfall - dann muß der Weg frei sein.
    Dafür gibt es für Krankenhäuser nur die Möglichkeit, private Parkräumer zu beschäftigen.Die privaten Parkräumer werden aber nicht wie die Polizei von uns allen bezahlt mit unseren Steuergeldern. Daher ist es nachher teuer für die Falschparker, denn die Parkräumer müssen auch Geld verdienen.
    Es gibt Anwälte, die solche Falschparker vertreten und genau wissen, dass sie damit verlieren. Das ist eine traurige Beschäftigung für einen Anwalt, weil damit die Welt nicht verändert.
    Krankenhäuser kriegen von der Feuerwehr Auflagen eben wegen den Nothilfen, die nicht zugeparkt werden dürfen und zahlen mitunter Verwarnungsgeld, wenn sie die Nothilfe nicht freihalten.
    MFG
    Scherer