Mit deutlichen Worten warnt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern vor der Firma UGV Inkasso aus Harthausen. Mit faulen Tricks versuche sie an das Geld leichtgläubiger Verbraucher zu gelangen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale haben sich bereits Hunderte Verbraucher gemeldet, die zunächst eine Mitteilung von Firmen wie „Baronesse Service“, „Bellador“, „Charmant Versand“, „Eurox“ oder „Euromail“ erhalten hatten. Darin wurden sie über einen Gewinn informiert und zum Kauf von Waren wie etwa einem Messerblock aufgefordert.
„Doch wer bestellt, bekommt keinen Gewinn, sondern eine Zahlungsaufforderung des Inkassobüros UGV “, erklärt Matthias Wins von der Verbraucherzentrale. Wer auf dem Gewinn bestehe und die Summe für die bestellte Ware damit verrechnen wolle, würde von der UGV unter Druck gesetzt. „Die Firma fordert von den Betroffenen den Nachweis, dass sie an einem Gewinnspiel teilgenommen haben. Leider glauben insbesondere ältere Leute, dass sie hier beweispflichtig seien, und zahlen.“ Matthias Wins rät Betroffenen, nicht zu zahlen und Anzeige zu erstatten.
Diesen Rat will ihm UGV Inkasso (Geschäftsführer: Werner Jentzer) jetzt mithilfe des Ludwigshafener Anwalts Wolfgang Hoepner verbieten lassen. Der Anwalt hat die Verbraucherzentrale zudem aufgefordert, nicht mehr vor „faulen Tricks“ zu warnen. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern wird diese Aufforderung ignorieren.
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@Salem.01: Bitte wenden Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale und lassen Sie sich dort eine Schuldnerberatungsstelle empfehlen.
www.verbraucherzentrale.de
www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/schuldnerberatungen-so-erkennen-sie-unserioese-angebote-10475
Anstelle einer Klage können Sie auch auf dem Weg des Mahnverfahrens zu viel Bezahltes zurückfordern:
www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-kommen-sie-an-ihr-geld-31119
Hatte viele Zahlungen gehabt ,habe noch nie bei Tono Unterwäsche bestellt. Lohnpfändung und Überweisungsbeschluss 2 mal erhalten .
1. Habe ich raten gezahlt, auch noch zu viel 400 Euro
Jetzt genau heute das selbe zuerst meine Bank ,1 Woche später mein Arbeitgeber. Heute bezahlt 320 Euro
Dort gleich angerufen ,das ich es bezahlt habe ,sagt die zu mir, das dies nicht möglich ist,.tzzz
Fakt ist ,das für beide Sachen ein Titel besteht, konnte jedoch jetzt erst herausfinden von wem dies kommt ,da UGV mir dies am tel mitgeteilt hat .
So nun bin ich über 700 Euro los ,für Sachen was ich nicht bestellt habe .
Hier scheint Bereicherung zu geschehen seitens des angeblichen Verkäufers
Möchte gerne klagen auch gegen UGV da dieses einen Abzocken auch zuviel überwieses Geld behalten sie ein .
@Erika0905: Ihr Arbeitgeber hat die Pfändungsfreigrenzen einzuhalten:
www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/pfaendungsfreigrenzen-erhoehung-nicht-verpassen-13733
Ein Nettolohn in Höhe von 1179,99 € unterliegt der Pfändungsfreigrenze:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*[@attr_id=%27%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s0443.pdf%27%5D__1606129284687
Bitte wenden Sie sich umgehend an eine Schuldnerberatungsstelle. Fragen Sie in der Verbraucherzentrale nach, ob diese Ihnen eine seriöse Beratung empfehlen kann: www.verbraucherzentrale.de
Hier gibt es eine Checkliste, um unseriöse Beratungen zu erkennen:
www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/schuldnerberatungen-so-erkennen-sie-unserioese-angebote-10475
(maa)
Hallo,
Habe von denen eine lohnauszalungsperre bekommen für 1 Sache von 2017 obwohl ich nur etwa 900€ verdiene und wirklich derzeit nicht zahlen kann muss ich mtl 100 Euro zahlen sonst Krieg ich keinen Lohn zumal ich schon eine ev leider habe weiß nicht was ich tun kann
@pferdelady: Bitte wenden Sie sich so schnell wir möglich an die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes. Dort bekommen sie eine individuelle Rechtsberatung. (PH)
www.verbraucherzentrale.de