Halter haften, wenn es zu Schäden durch ihr Tier kommt – unabhängig davon, ob sie dabei sind, wenn es passiert. test.de über typische Tiergefahren und einschlägige Gerichtsurteile.
Halter haften grundsätzlich für „typische Tiergefahr“
Der Halter muss für Schäden aufkommen, die durch sein Tier entstehen – und zwar unabhängig davon, ob er in Reichweite des Tieres ist und dessen Verhalten beeinflussen kann oder nicht. Die Halter haften grundsätzlich für die „typische Tiergefahr“, die von einem Tier ausgeht – das hat neben dem Oberlandesgericht Hamm (Az. 14 U 19/14) auch der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VI ZR 467/13).
Pferde treten zu
Die Richter in Hamm entschieden im Fall eines Hufschmieds. Er wurde bei seiner Arbeit von einem Pferd plötzlich so schwer getreten, dass sein Fuß mehrfach operiert werden musste, und er arbeitsunfähig wurde. Der Schmied verlangte vom Pferdehalter insgesamt 80 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld plus 1 400 Euro monatliche Rente. Zu Recht, urteilten die Richter. Es habe sich eine typische Tiergefahr verwirklicht, die von dem Pferd ausgeht und für die ein Tierhalter haftet. Ein Mitverschulden des Hufschmieds konnte ausgeschlossen werden.
Ponys gehen durch
Der Bundesgerichtshof behandelte den Fall von fünf Ponys, die durchgingen und auf einen Mountainbiker zu galoppierten. Sie gehörten fünf Haltern. Ein Pony riss den Radfahrer um. Der verletzte sich so schwer, dass er heute querschnittsgelähmt ist. Rund 430 000 Euro Schmerzensgeld wurde dem Verletzten zugesprochen, von denen jeder Ponyhalter ein Fünftel zahlen muss. Laut Gericht ist es unerheblich, dass der Radfahrer nur von einem Pony konkret umgerissen wurde. Die Tiergefahr sei von allen fünf Ponys zeitgleich ausgegangen. Es reiche die Mitverursachung der anderen Tiere. Die Halter selbst ritten die Ponys nicht.
Tipp: Hunde- und Pferdebesitzer sollten unbedingt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Es geht nicht nur um Verletzungen, die direkt durch die Vierbeiner entstehen, sondern auch um Folgeschäden, etwa weil jemand vor ihnen erschrickt und sich deshalb verletzt. Für kleinere Tiere wie Katzen oder Kaninchen reicht in der Regel eine private Haftpflicht.