Viele Regeln, wenige Kontrollen
Die Europäische Union versucht mit mehreren Maßnahmen, illegal geschlagenes Holz vom Markt fernzuhalten. Die wichtigsten sind die EU-Holzhandelsverordnung sowie Freiwillige Partnerschaftsabkommen. Zusätzlich gilt das Washingtoner Artenschutzübereinkommen.
Die EU-Holzhandelsverordnung verpflichtet Holzimporteure seit 2013, die legale Herkunft ihrer Produkte nachzuweisen. Sie werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) überprüft. Umweltverbände wie der WWF und Robin Wood kritisieren, dass für einige Produkte Ausnahmen gelten und Kontrollen nicht ausreichten. Von rund 11 000 Firmen, die regelmäßig Holz einführen, hat die BLE letztes Jahr 166 überprüft. Dabei deckte sie 122 Mängel auf, die mit Verwarnungen oder Bußgeldern von insgesamt 19 000 Euro geahndet wurden.
Freiwillige Partnerschaftsabkommen hat die EU bislang mit sechs Tropenstaaten vereinbart. Durch sie entfallen Kontrollen in der EU. Genehmigungen vor Ort sollen sicherstellen, dass nur legales Holz exportiert wird. Umgesetzt hat das bisher nur Indonesien. Robin Wood kritisiert, dass das Land nun einen Freibrief für Holz besitze. Es bestehe die Gefahr, dass Raubbau legalisiert und Indonesien durch Umetikettierung zu einem Drehkreuz für illegales Holz aus Drittländern wird.
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen listet besonders gefährdete Holzarten, wie etwa Echtes Mahagoni und seit diesem Jahr Palisander. Für den Handel benötigen Firmen eine Genehmigung.