
Sorge ums Ungeborene. Mit einem Bluttest lässt sich Trisomie 21 nachweisen. © Getty Images / EyeEm
Wird mein Kind mit Down-Syndrom oder einer anderen Chromosomenstörung auf die Welt kommen? Wenn Schwangere diese Frage beschäftigt, können sie verschiedene Untersuchungen durchführen lassen. Eingriffe wie eine Fruchtwasseruntersuchung bergen das Risiko einer Fehlgeburt. Weniger riskant sind molekulargenetische Bluttests. Ob die gesetzlichen Krankenkassen diese künftig zahlen sollen, steht derzeit zur Diskussion – auch im Bundestag. test.de informiert über Verfahren und Kosten.
Fruchtwasseruntersuchung: Risiko von Fehlgeburten
Fruchtwasserpunktion. Bis vor einigen Jahren konnten Ärzte Trisomien – also Chromosomenstörungen wie das Down-Syndrom – vor der Geburt nur mit invasiven Untersuchungen feststellen. So wird zum Beispiel bei der Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese), die etwa zwischen der 14. und 18. Schwangerschaftswoche möglich ist, eine Hohlnadel über die Bauchdecke und Gebärmutterwand in die Fruchtblase eingeführt, weshalb man auch von Fruchtwasserpunktion spricht. Das auf diese Weise entnommene Fruchtwasser wird dann im Labor untersucht.
Riskanter Eingriff. Das Verfahren liefert sehr präzise Ergebnisse, der Eingriff kann aber auch zu Komplikationen führen und im schlimmsten Fall eine Fehlgeburt zur Folge haben. Das Risiko dafür liegt bei bis zu einem Prozent. Das heißt: 1 bis 2 von 200 Frauen verlieren ihr Kind infolge des Eingriffs. Bei Risikoschwangerschaften zahlen die Kassen für die Fruchtwasseranalyse. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Schwangere über 35 Jahre alt ist oder schon ein Kind mit Chromosomenanomalie bekommen hat.
Bluttest: DNA-Spuren des Kindes liefern Hinweise auf Trisomien
Keine Risiken für das Ungeborene entstehen bei der nicht invasiven Pränataldiagnostik, also Bluttests auf Trisomien und andere Chromosomen-Abweichungen. Dabei wird der schwangeren Frau ab der vollendeten neunten Schwangerschaftswoche Blut aus der Vene abgenommen. Darin befinden sich neben ihren eigenen Erbinformationen auch winzige Bruchstücke des kindlichen Erbgutes (DNA), die aus dem Mutterkuchen stammen. Die Bluttests ermöglichen es, die DNA-Spuren des Ungeborenen herauszufiltern und auf Chromosomen-Störungen zu untersuchen. So lässt sich ermitteln, wie hoch die Wahrscheinlichkeit für eine Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) oder Trisomie 13 (Pätau-Syndrom) ist.
Trisomie 21 lässt sich zuverlässig bestimmen
Doch wie zuverlässig sind die Bluttests? Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (Iqwig) hat das im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses geprüft und Studien ausgewertet. Es kommt zu dem Schluss: Für die am weitesten verbreitete Trisomie 21, auch bekannt als Down-Syndrom, haben die Tests eine Trefferquote von gut 99 Prozent. Damit sind sie ähnlich genau wie eine Fruchtwasseruntersuchung. Für die selteneren, schwereren Formen 13 und 18, bei denen die meisten Babys kurz nach der Geburt sterben, sei der Bluttest weniger aussagekräftig, so das Iqwig.
Pränatale Diagnostik – mögliche Folgen bedenken
Informieren Sie sich in Ruhe, bevor Sie bestimmte Untersuchungen in Anspruch nehmen. Die Ergebnisse pränataldiagnostischer Untersuchungen können beruhigen, aber auch verunsichern. Überlegen Sie, welche Erwartungen Sie an so eine Untersuchung haben und wie Sie damit umgehen, wenn bei Ihrem Kind eine Normabweichung oder Fehlbildung festgestellt wird. Könnten Sie sich vorstellen, die Schwangerschaft abzubrechen oder würden Sie das auf keinen Fall tun? Informationen über Beratung und Hilfen bei Fragen zu vorgeburtlichen Untersuchungen bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Welche Untersuchungen wann in der Schwangerschaft infrage kommen, klärt unser Buch Schwanger. Mein Kind & ich. Der Ratgeber der Stiftung Warentest bietet neben umfassenden Infos zu Gesundheit, Vorsorge, Ernährung, Geburtsvorbereitung und Entbindung auch Finanz- und Rechtstipps. Das Buch hat 336 Seiten und kostet 24,90 Euro (E-Book/PDF: 19,99 Euro).
Positive Befunde absichern lassen
Der Berufsverband der Pränataldiagnostiker (BVNP) warnt vor einer unreflektierten und flächendeckenden Anwendung. „Die Tests können zwar eine Trisomie 21 mit einer hohen Erkennungsrate prognostizieren, aber nicht sicher diagnostizieren“, sagt Professor Dr. Alexander Scharf, Präsident des BVNP. Deshalb sollten sie nicht losgelöst von etablierten Verfahren der pränatalen Diagnostik durchgeführt werden. Auch die Hersteller der Tests raten, positive Befunde abzusichern, sprich: Wenn der Bluttest Hinweise auf eine Chromosomenstörung ergeben hat, noch eine Fruchtwasseruntersuchung vornehmen zu lassen. Der BVNP weist außerdem darauf hin, dass die Bluttests seltenere genetische Störungen wie auch häufigere körperliche Fehlbildungen nicht erfassen.
Bluttests sind bisher keine Kassenleistung
Derzeit sind die Bluttests eine individuelle Gesundheitsleistung (Igel). Schwangere müssen die Kosten ab ungefähr 200 Euro und die damit verbundenen ärztlichen Leistungen meist selbst zahlen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich nun dafür ausgesprochen, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Tests in bestimmten Fällen zahlen sollen – und zwar nur bei besonderen Risiken oder zur Abklärung von Auffälligkeiten im Einzelfall. Zu dem Entwurf des Beschlusses des G-BU können nun wissenschaftliche Fachgesellschaften, die Bundesärztekammer und weitere Organisationen Stellung nehmen.
Abgeordnete beziehen Stellung
Auch der Bundestag hat sich in einer partei- und fraktionsübergreifend geführten Parlamentsdebatte mit dem Thema vorgeburtliche genetische Bluttests befasst. Darin ging es vor allem um ethische Fragestellungen. Zehn Bundestagsabgeordnete verschiedener Fraktionen hatten die Diskussion angeregt. In einem gemeinsamen Positionspapier heißt es: „Wir gehen (...) davon aus, dass sich immer mehr werdende Eltern für solche Tests entscheiden werden, sollten sie als Regelversorgung etabliert werden und damit diejenigen immer stärker unter Rechtfertigungsdruck geraten, die sich gegen einen Test und gegebenenfalls für die Geburt eines Kindes mit Down-Syndrom entscheiden.“
Berufsverband: Kasse soll nur in bestimmten Fällen zahlen
Der Berufsverband der Pränataldiagnostiker befürwortet eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen ausschließlich dann, wenn bereits vor dem Test ein erhöhtes Risiko für eine Trisomie 21 festgestellt wurde. Außerdem sollte der Bluttest in Verbindung mit einer Ultraschalluntersuchung durchgeführt und den Schwangeren eine pränataldiagnostische und psychosoziale Beratung vermittelt werden.
Diese Meldung erschien am 30. August 2018 auf test.de und wurde am 12. April 2019 aktualisiert.
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@simorgh: alternativ können wir Ihnen nachstehenden Link empfehlen https://www.familienplanung.de/schwangerschaft/praenataldiagnostik/ (SW/SL)
Hallo,
der Link zu dem Thema
"Informationen über Beratung und Hilfen bei Fragen zu vorgeburtlichen Untersuchungen - eine Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung"
https://www.bzga.de/botmed_13625300.html
läßt sich nicht öffnen!
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