
Vermieter haben bis Ende 2013 Zeit zu prüfen, ob das Trinkwasser in ihrem Haus gefährliche Legionellen enthält. Der Bundesrat hat die Frist für die Erstprüfung verlängert. Hauseigentümer müssen daher kein Bußgeld fürchten, wenn sie die alte Frist Ende Oktober verpasst haben. Außerdem ist die Legionellenprüfung nun nur alle drei Jahre und nicht wie zunächst vorgesehen jedes Jahr nötig. Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen. Andere Vermieter verpflichtet die Trinkwasserverordnung, größere Anlagen regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen. Die Bakterien können lebensgefährliche Krankheiten auslösen. Vermieter müssen ein Prüflabor beauftragen, wenn das Gebäude einen zentralen Warmwasserspeicher von mindestens 400 Litern hat oder die Leitungen vom Wassererwärmer bis zur Verbrauchsstelle mehr als drei Liter Wasser enthalten.