Hauseigentümer sollten schnell alte Wasserleitungen aus Blei austauschen. Ab Dezember 2013 darf Trinkwasser nur noch maximal 10 Mikrogramm Blei pro Liter enthalten. Vorher waren 25 Mikrogramm pro Liter Wasser zugelassen.
Der neue Wert wird so gut wie immer überschritten, wenn das Wasser durch Bleileitungen fließt. Der Grenzwert kommt deshalb einem Verbot von Bleirohren gleich.
Im Zweifel sollten sich Mieter vom Vermieter bestätigen lassen, dass keine Bleirohre im Gebäude verlegt sind. Sind noch Bleileitungen vorhanden, muss der Vermieter sie austauschen. Denn er ist verantwortlich dafür, dass die Grenzwerte fürs Trinkwasser eingehalten werden. Die Kosten für den Austausch zählen als Instandhaltungskosten und sind nicht auf die Miete umlegbar.
Ein Problem sind alte Bleirohre vor allem in Nord- und Ostdeutschland. Hier wurden Bleirohre noch bis in die siebziger Jahre verlegt.