Rentner Gerhard R. aus Friedland im Landkreis Göttingen ließ vor drei Jahren in seinem Eigenheim einen Treppenlifter installieren. Nach dem erst nachträglich angemeldeten Einbau musste er büßen: ein warnendes Bauschild aufstellen und dem Landkreis dafür 110 Mark bezahlen. Das Bauamt verlangte eine kostenpflichtige TÜV-Abnahme des Liftes und schickte ihn zu einem Lehrgang, den er mit der Prüfung zum Fahrstuhlführer abschloss. Kostenpunkt: 288,08 Mark.
Alles überflüssig und ein Beispiel für extreme Paragraphenreiterei von Behörden, da der Treppenlift in einem Einfamilienhaus eingebaut worden war. Nachdem sich Gerhard R. an den niedersächsischen Städte- und Gemeindebund gewandt hatte, wurde ihm eine Entschädigung zuteil: 1.000 Mark und als Andenken der "goldene Standardklopfer" für den größten Behördenblödsinn.
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