
Ersttermin. Bei Interessenten eines Treppenlifts sollten die Alarmglocken klingeln, wenn Vertreter mit angeblichen Sonderangeboten Hektik verbreiten und Vorauszahlungen verlangen. © Adobe Stock / poligonchik
Vielen Anbietern von Treppenliften geht es vor allem darum, schnell zum Vertragsabschluss zu kommen. Es gibt Warnhinweise, an denen man unseriöse Methoden erkennen kann.
Ob unsaubere Werbemethoden, unzulässige Klauseln im Vertrag, Zeitdruck beim Verkaufsgespräch oder unangenehmes Drängeln auf eine frühe Anzahlung: Rücksichtsloses Verkaufspersonal kennt viele Tricks, mit denen sie vor allem ältere Menschen aufs Kreuz legen. Da hilft nur eines: Das Gespräch beenden, die Vertreter verabschieden und den Lift woanders kaufen.
Beratung und Kostenvoranschlag sollten gratis sein
Häufig werben Anbieter mit „kostenloser Beratung“ oder drucken sogar Gutscheine dafür in Anzeigen. Solche Werbemethoden sind nicht in Ordnung, denn ein Kostenvoranschlag sollte grundsätzlich gratis sein, meint die Stiftung Warentest. Zwar bedeutet das für die Treppenliftfirma großen Aufwand, schließlich muss sie dafür eine Fachkraft vorbeischicken, die sich das Treppenhaus und die baulichen Gegebenheiten vor Ort ansieht und prüft, wie der Einbau eines Lifts technisch möglich wäre. Dennoch sind wir der Ansicht: Diese Leistung sollte unbedingt kostenlos und unverbindlich sein. Nicht ohne Grund ist das bei den meisten Anbietern auch der Fall.
Verzicht aufs Widerrufsrecht untergeschoben
Gewiefte Verkäufer legen ihrem Angebot eine Erklärung bei und drängen zur Unterschrift. Dann könne das Unternehmen sofort mit dem Einbau beginnen. Sie suggerieren, es gehe dabei in erster Linie darum, schnell anzufangen. Doch in Wahrheit steckt in der Erklärung ein Verzicht auf das Widerrufsrecht. Wer unterschreibt, verzichtet ausdrücklich auf das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen zu können. Unseriöse Firmen tun so, als sei dies Standard – aber das stimmt nicht. Die Unterschrift ist freiwillig, doch viele erwähnen das nicht einmal. Ein Kunde, der sich hilfesuchend an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wandte, berichtete: „Mir wurde gesagt, es gehe darum, dass man nur so für mich bei der Krankenkasse einen Antrag auf Zuschüsse stellen könne. An keiner Stelle war erkennbar, dass ich einen Verzicht auf das Widerrufsrecht unterschreibe.“ Mit Hilfe der Verbraucherzentrale konnte er erreichen, dass der Vertrag storniert wurde.
Widerrufsrecht auch bei Treppenliften
Unseriöse Anbieter informieren gar nicht erst über das Widerrufsrecht oder behaupten dreist, es gebe keines. Dabei hat der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass das Widerrufsrecht greift, wenn der Vertrag beim Kunden Zuhause abgeschlossen wurde. Gut zu wissen: Hat die Firma beim Vertragsabschluss nicht oder falsch über das Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Möglichkeit des Widerrufs. Er ist dann noch 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss möglich (BGH, Az. I ZR 96/20 und VII ZR 243/17). Dafür gibt es Musterbriefe der Verbraucherzentralen.
Mit Sonderangeboten Zeitdruck machen
Typisch für unseriöse Firmen ist, dass sie Druck machen. Sie wollen verkaufen, und das möglichst schnell. Teils führt das Verkaufspersonal nicht mal vor Ort ein Beratungsgespräch mit den Kunden. Ausgerechnet solche Anbieter versprechen dann aber kurzfristigen Einbau und Maßanfertigung, ohne überhaupt das Treppenhaus besichtigt zu haben. Nicht in Ordnung ist es ebenso, zur Vertragsunterschrift zu drängen mit der Behauptung, der angebotene günstige Preis sei nur kurzfristig drin oder nicht mehr möglich, wenn vor der Montage eine zusätzliche Anfahrt nötig sei.
Vorsicht bei Anzahlungen
Sollte die Firma eine Anzahlung verlangen, ohne das Treppenhaus besichtigt oder einen detaillierten Kostenvoranschlag vorgelegt zu haben, ist höchste Vorsicht geboten. Dasselbe gilt bei Firmen, die schon nach der ersten Anfrage ständig Emails verschicken oder Sie mit Telefonanrufen belästigen, um ihren Lift zu verkaufen.
Macht eine Fremdfirma den Service?
Es ist nicht selten, dass Treppenlifte während der Nutzungszeit defekt sind. Deshalb ist es wichtig, dass nach dem Einbau ein Servicedienst zur Verfügung steht, der im Notfall rasch helfen kann. Unseriöse Anbieter gehen auf diese Problematik gar nicht erst ein und bieten keine Notfallnummer. Falls doch, ist es eventuell eine Fremdfirma, die überhöhte Rechnungen stellt oder gar nicht helfen kann.
Schwierig: Firmensitz im Ausland
Vorsicht gilt, wenn der Firmensitz im Ausland liegt. Im Streitfall kann es schwierig werden, jenseits der Grenzen Gewährleistungsrechte durchzusetzen. Teils gründen Kriminelle eine Auslandsfirma nur mit dem Ziel, Leute abzuzocken. Sie unterbreiten ein preisgünstiges Angebot für ein angeblich deutsches Produkt, kassieren sofort eine Anzahlung – und lassen dann nie wieder etwas von sich hören oder melden Insolvenz an.
Pauschalpreis statt Zusatzkosten
Typisch für unseriöse Anbieter ist auch, dass sie plötzlich für zusätzliche Arbeiten Zusatzkosten kassieren wollen. Ob diese Mehrarbeit tatsächlich bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar oder ob es ein Fehler der Firma war, sie zu übersehen, können Kunden oft nicht beurteilen. Wer sicher gehen will, vereinbart bei Vertragsabschluss einen Pauschalpreis, der alle Leistungen enthält, auch Extras wie einen Stromanschluss oder bauliche Änderungen wie zum Beispiel das Versetzen einer Tür.
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@J-Reis: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Sie haben natürlich Recht, dass es Sinn macht, sich konkret noch einmal dazu zu erkundigen, was die für Sie zuständige Beihilfeverordnung dazu regelt.
Der Hinweise darauf, dass die Beihilfe nicht zahle, ist auf eine Rechtsprechung zur Bundesbeihilfeverordnung aus 2016 zurückzuführen.
Die hier etwas lapidar getroffene Aussage, die Beihilfe zahle nicht, trifft so pauschal nicht zu. Ein Treppenlift kann bei Vorliegen eines Pflegegrades als "wohnumfeldverbessernde Maßnahme" gelten, die Beihilfe wird sich der Entscheidung der privaten Pflegeversicherung i.d.R. anschließen und den Zuschuss von 4000 Euro mittragen. Bei der Begutachtung für den Pflegegrad wird der Einbau eines Treppenlifts ggf. bereits empfohlen.
Solche Berichte sind wesentlich sinnvoller als Medikamenten-Test und - Empfelungen. Da verlasse ich mich lieber auf vertrauensvolle Ärzte und Apotheken.
Leider kommt der Bericht viel zu spät!!!
Danke für den sinnvollen Artikel. Ich musste vor anderthalb Jahren einen Treppenlift für meine Mutter beschaffen. Viele der im Artikel angesprochenen Probleme kann ich bestätigen. Insbesondere die schier unglaubliche Masse an vorgeblich "neutralen" Web-Portalen hat mich sehr aufgeregt. Die Seiten funktionieren fast gleich: Erst soll man sich durch ein paar Fragen klicken, dann aber Namen, Adresse, Telefonnummer etc. angeben, damit man von vorher nicht genannten Firmen kontaktiert werden kann. Und oft ist der deutsche Marktführer unter mehreren Markennamen zu finden.
Ich hatte dann über ein Vergleichsportal vier (voneinander unabhängige) Firmen kontaktiert und kommen lassen, und dafür auf Basis einer Checkliste der Verbraucherzentrale eine eigene Checkliste vorbereitet (bei Interesse: https://www.hhjb.de/treppenlifte/). Vieles davon ist auch in diesem Artikel genannt. Die Berater waren überrascht, denn es kommt selten vor, dass die Kunden gut vorbereitet sind.