Treppenlifte

So erkennen Sie windige Anbieter

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Treppenlifte - Lift statt Treppe

Erst­termin. Bei Interes­senten eines Treppenlifts sollten die Alarm­glocken klingeln, wenn Vertreter mit angeblichen Sonder­angeboten Hektik verbreiten und Voraus­zahlungen verlangen. © Adobe Stock / poligonchik

Vielen Anbietern von Treppenliften geht es vor allem darum, schnell zum Vertrags­abschluss zu kommen. Es gibt Warnhin­weise, an denen man unseriöse Methoden erkennen kann.

Ob unsaubere Werbe­methoden, unzu­lässige Klauseln im Vertrag, Zeit­druck beim Verkaufs­gespräch oder unangenehmes Drängeln auf eine frühe Anzahlung: Rück­sichts­loses Verkaufs­personal kennt viele Tricks, mit denen sie vor allem ältere Menschen aufs Kreuz legen. Da hilft nur eines: Das Gespräch beenden, die Vertreter verabschieden und den Lift woanders kaufen.

Beratung und Kosten­vor­anschlag sollten gratis sein

Häufig werben Anbieter mit „kostenloser Beratung“ oder drucken sogar Gutscheine dafür in Anzeigen. Solche Werbe­methoden sind nicht in Ordnung, denn ein Kosten­vor­anschlag sollte grund­sätzlich gratis sein, meint die Stiftung Warentest. Zwar bedeutet das für die Treppenliftfirma großen Aufwand, schließ­lich muss sie dafür eine Fach­kraft vorbeischi­cken, die sich das Treppen­haus und die baulichen Gegebenheiten vor Ort ansieht und prüft, wie der Einbau eines Lifts tech­nisch möglich wäre. Dennoch sind wir der Ansicht: Diese Leistung sollte unbe­dingt kostenlos und unver­bindlich sein. Nicht ohne Grund ist das bei den meisten Anbietern auch der Fall.

Verzicht aufs Widerrufs­recht unterge­schoben

Gewiefte Verkäufer legen ihrem Angebot eine Erklärung bei und drängen zur Unter­schrift. Dann könne das Unternehmen sofort mit dem Einbau beginnen. Sie suggerieren, es gehe dabei in erster Linie darum, schnell anzu­fangen. Doch in Wahr­heit steckt in der Erklärung ein Verzicht auf das Widerrufs­recht. Wer unter­schreibt, verzichtet ausdrück­lich auf das Recht, den Vertrag inner­halb von 14 Tagen widerrufen zu können. Unseriöse Firmen tun so, als sei dies Stan­dard – aber das stimmt nicht. Die Unter­schrift ist freiwil­lig, doch viele erwähnen das nicht einmal. Ein Kunde, der sich hilfe­suchend an die Verbraucherzentrale Baden-Württem­berg wandte, berichtete: „Mir wurde gesagt, es gehe darum, dass man nur so für mich bei der Krankenkasse einen Antrag auf Zuschüsse stellen könne. An keiner Stelle war erkenn­bar, dass ich einen Verzicht auf das Widerrufs­recht unter­schreibe.“ Mit Hilfe der Verbraucherzentrale konnte er erreichen, dass der Vertrag storniert wurde.

Widerrufs­recht auch bei Treppenliften

Unseriöse Anbieter informieren gar nicht erst über das Widerrufs­recht oder behaupten dreist, es gebe keines. Dabei hat der Bundes­gerichts­hof (BGH) geur­teilt, dass das Widerrufs­recht greift, wenn der Vertrag beim Kunden Zuhause abge­schlossen wurde. Gut zu wissen: Hat die Firma beim Vertrags­abschluss nicht oder falsch über das Widerrufs­recht informiert, verlängert sich die Möglich­keit des Widerrufs. Er ist dann noch 12 Monate und 14 Tage nach Vertrags­schluss möglich (BGH, Az. I ZR 96/20 und VII ZR 243/17). Dafür gibt es Musterbriefe der Verbraucherzentralen.

Mit Sonder­angeboten Zeit­druck machen

Typisch für unseriöse Firmen ist, dass sie Druck machen. Sie wollen verkaufen, und das möglichst schnell. Teils führt das Verkaufs­personal nicht mal vor Ort ein Beratungs­gespräch mit den Kunden. Ausgerechnet solche Anbieter versprechen dann aber kurz­fristigen Einbau und Maßanfertigung, ohne über­haupt das Treppen­haus besichtigt zu haben. Nicht in Ordnung ist es ebenso, zur Vertrags­unter­schrift zu drängen mit der Behauptung, der angebotene güns­tige Preis sei nur kurz­fristig drin oder nicht mehr möglich, wenn vor der Montage eine zusätzliche Anfahrt nötig sei.

Vorsicht bei Anzah­lungen

Sollte die Firma eine Anzahlung verlangen, ohne das Treppen­haus besichtigt oder einen detaillierten Kosten­vor­anschlag vorgelegt zu haben, ist höchste Vorsicht geboten. Dasselbe gilt bei Firmen, die schon nach der ersten Anfrage ständig Emails verschi­cken oder Sie mit Telefon­anrufen belästigen, um ihren Lift zu verkaufen.

Macht eine Fremdfirma den Service?

Es ist nicht selten, dass Treppenlifte während der Nutzungs­zeit defekt sind. Deshalb ist es wichtig, dass nach dem Einbau ein Service­dienst zur Verfügung steht, der im Notfall rasch helfen kann. Unseriöse Anbieter gehen auf diese Problematik gar nicht erst ein und bieten keine Notfall­nummer. Falls doch, ist es eventuell eine Fremdfirma, die über­höhte Rechnungen stellt oder gar nicht helfen kann.

Schwierig: Firmensitz im Ausland

Vorsicht gilt, wenn der Firmensitz im Ausland liegt. Im Streitfall kann es schwierig werden, jenseits der Grenzen Gewähr­leistungs­rechte durch­zusetzen. Teils gründen Kriminelle eine Auslands­firma nur mit dem Ziel, Leute abzu­zocken. Sie unterbreiten ein preisgüns­tiges Angebot für ein angeblich deutsches Produkt, kassieren sofort eine Anzahlung – und lassen dann nie wieder etwas von sich hören oder melden Insolvenz an.

Pauschal­preis statt Zusatz­kosten

Typisch für unseriöse Anbieter ist auch, dass sie plötzlich für zusätzliche Arbeiten Zusatz­kosten kassieren wollen. Ob diese Mehr­arbeit tatsäch­lich bei Vertrags­abschluss nicht vorhersehbar oder ob es ein Fehler der Firma war, sie zu über­sehen, können Kunden oft nicht beur­teilen. Wer sicher gehen will, vereinbart bei Vertrags­abschluss einen Pauschal­preis, der alle Leistungen enthält, auch Extras wie einen Strom­anschluss oder bauliche Änderungen wie zum Beispiel das Versetzen einer Tür.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 28.04.2023 um 14:05 Uhr
Beihilfefähigkeit Treppenlift

@J-Reis: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Sie haben natürlich Recht, dass es Sinn macht, sich konkret noch einmal dazu zu erkundigen, was die für Sie zuständige Beihilfeverordnung dazu regelt.
Der Hinweise darauf, dass die Beihilfe nicht zahle, ist auf eine Rechtsprechung zur Bundesbeihilfeverordnung aus 2016 zurückzuführen.

J-Reis am 20.04.2023 um 16:39 Uhr
Beihilfefähigkeit Treppenlift

Die hier etwas lapidar getroffene Aussage, die Beihilfe zahle nicht, trifft so pauschal nicht zu. Ein Treppenlift kann bei Vorliegen eines Pflegegrades als "wohnumfeldverbessernde Maßnahme" gelten, die Beihilfe wird sich der Entscheidung der privaten Pflegeversicherung i.d.R. anschließen und den Zuschuss von 4000 Euro mittragen. Bei der Begutachtung für den Pflegegrad wird der Einbau eines Treppenlifts ggf. bereits empfohlen.

3x3er am 14.05.2022 um 23:19 Uhr
Treppenlift, Berichte kommt viel zu spät!

Solche Berichte sind wesentlich sinnvoller als Medikamenten-Test und - Empfelungen. Da verlasse ich mich lieber auf vertrauensvolle Ärzte und Apotheken.
Leider kommt der Bericht viel zu spät!!!

habo am 14.05.2022 um 20:35 Uhr
Checkliste sinnvoll

Danke für den sinnvollen Artikel. Ich musste vor anderthalb Jahren einen Treppenlift für meine Mutter beschaffen. Viele der im Artikel angesprochenen Probleme kann ich bestätigen. Insbesondere die schier unglaubliche Masse an vorgeblich "neutralen" Web-Portalen hat mich sehr aufgeregt. Die Seiten funktionieren fast gleich: Erst soll man sich durch ein paar Fragen klicken, dann aber Namen, Adresse, Telefonnummer etc. angeben, damit man von vorher nicht genannten Firmen kontaktiert werden kann. Und oft ist der deutsche Marktführer unter mehreren Markennamen zu finden.
Ich hatte dann über ein Vergleichsportal vier (voneinander unabhängige) Firmen kontaktiert und kommen lassen, und dafür auf Basis einer Checkliste der Verbraucherzentrale eine eigene Checkliste vorbereitet (bei Interesse: https://www.hhjb.de/treppenlifte/). Vieles davon ist auch in diesem Artikel genannt. Die Berater waren überrascht, denn es kommt selten vor, dass die Kunden gut vorbereitet sind.