
Weiterverkauf schwierig. Teuer sind bei Treppenliften vor allem die individuell angepassten Schienen, die sich meist anderswo nicht weiterverwenden lassen. © Adobe Stock / John Rattle
Treppenlifte werden häufig nur kurze Zeit benutzt: ein oder zwei Jahre, oft sogar nur ein paar Monate. Daher werden immer wieder gebrauchte Lifte angeboten.
Der Hauptkostenpunkt bei Treppenliften sind die Führungsschienen. Zwar lässt sich mit gebrauchten Geräten Geld sparen – aber in vielen Fällen deshalb nur wenig. Bei kurzen, geraden Treppen können gebrauchte Schienen eventuell problemlos erneut eingebaut werden, sodass eine nennenswerte Ersparnis drin ist. Doch wenn der Lift im Treppenhaus auch um Kurven geführt werden muss, sind in der Regel maßangefertigte neue Schienen erforderlich. Das treibt den Preis.
Kauf von Privat: keine Gewährleistung
In der Regel kauft man gebraucht daher nur den Sitz und den Antrieb, nur selten auch die Schienen. Bei Sitz und Antrieb sind Ersparnisse von etwa 50 Prozent möglich. Wer von privat kauft, sollte bedenken, dass bei privaten Anbietern meist keine Gewährleistung gegeben wird, warnt die Stiftung Warentest. Grundsätzlich gibt es die 4 000 Euro Zuschuss der Pflegeversicherung auch für gebrauchte Treppenlifte.
Nur geringe Erstattungen bei Rückgabe des Treppenlifts
Entsprechend gering sind die Erstattungen, die Firmen für den Rückkauf zahlen, wenn ein Treppenlift nicht mehr gebraucht wird. VZ-Jurist Matthias Bauer berichtet: „Eine Seniorin hatte rund 20 000 Euro für den Lift bezahlt, war dann aber nach wenigen Tagen verstorben, hatte den Lift nie benutzt. Der Rückkauf sollte nur 500 Euro bringen.“ Ähnliches berichten Betroffene in Internetforen: „Das Angebot zum Rückkauf belief sich auf knapp 10 Prozent des Einkaufspreises“, berichtet ein Nutzer in einem Internetforum. „Ich habe den Lift für 7 000 Euro gekauft. Nach einem Sterbefall, vier Monate später, bot mir die Firma den Rückkauf für 500 Euro an“, schimpft ein anderer. „Wir haben den Treppenlift für 5 500 Euro gekauft. Nach 14 Monaten soll der Abbau 250 Euro kosten und null Euro Vergütung für den Lift“, heißt es an anderer Stelle.
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@J-Reis: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Sie haben natürlich Recht, dass es Sinn macht, sich konkret noch einmal dazu zu erkundigen, was die für Sie zuständige Beihilfeverordnung dazu regelt.
Der Hinweise darauf, dass die Beihilfe nicht zahle, ist auf eine Rechtsprechung zur Bundesbeihilfeverordnung aus 2016 zurückzuführen.
Die hier etwas lapidar getroffene Aussage, die Beihilfe zahle nicht, trifft so pauschal nicht zu. Ein Treppenlift kann bei Vorliegen eines Pflegegrades als "wohnumfeldverbessernde Maßnahme" gelten, die Beihilfe wird sich der Entscheidung der privaten Pflegeversicherung i.d.R. anschließen und den Zuschuss von 4000 Euro mittragen. Bei der Begutachtung für den Pflegegrad wird der Einbau eines Treppenlifts ggf. bereits empfohlen.
Solche Berichte sind wesentlich sinnvoller als Medikamenten-Test und - Empfelungen. Da verlasse ich mich lieber auf vertrauensvolle Ärzte und Apotheken.
Leider kommt der Bericht viel zu spät!!!
Danke für den sinnvollen Artikel. Ich musste vor anderthalb Jahren einen Treppenlift für meine Mutter beschaffen. Viele der im Artikel angesprochenen Probleme kann ich bestätigen. Insbesondere die schier unglaubliche Masse an vorgeblich "neutralen" Web-Portalen hat mich sehr aufgeregt. Die Seiten funktionieren fast gleich: Erst soll man sich durch ein paar Fragen klicken, dann aber Namen, Adresse, Telefonnummer etc. angeben, damit man von vorher nicht genannten Firmen kontaktiert werden kann. Und oft ist der deutsche Marktführer unter mehreren Markennamen zu finden.
Ich hatte dann über ein Vergleichsportal vier (voneinander unabhängige) Firmen kontaktiert und kommen lassen, und dafür auf Basis einer Checkliste der Verbraucherzentrale eine eigene Checkliste vorbereitet (bei Interesse: https://www.hhjb.de/treppenlifte/). Vieles davon ist auch in diesem Artikel genannt. Die Berater waren überrascht, denn es kommt selten vor, dass die Kunden gut vorbereitet sind.