Treppenlifte

Zuschüsse für den Treppenlift

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Treppenlifte - Lift statt Treppe

Förderung mitnehmen. Oft wird ein Treppenlift erst gebraucht, wenn jemand pflegebedürftig ist. Schon ab Pfle­gegrad 1 gibt es bis zu 4 000 Euro Zuschuss von der Pflegekasse. © Adobe Stock / Jacek Kadaj

Ein Treppenlift ist teuer. Doch viele Betroffene können die Kosten senken mit staatlichen Zuschüssen oder einer Steuerersparnis.

Die Preise von Treppenliften variieren erheblich. Viele Menschen können Zuschüsse aus öffent­lichen Geldern bekommen. In der Praxis werden die meisten Treppenlifte über die Pflegekasse oder die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Bei einer Umfrage der Verbraucherzentralen hatten 84 von 122 Teilnehmenden einen Zuschuss der Pflegekasse bekommen, weitere 15 Geld von der KfW. Es gibt verschiedene Fördertöpfe, die bei der Finanzierung helfen.

Bis 4 000 Euro von der Pflegekasse

Bei den gesetzlichen Krankenkassen stehen Treppenlifte nicht im Katalog der Hilfs­mittel, für die sie die Kosten über­nehmen. Doch bei Pflegebedürftigen der Pfle­gegrade 1 bis 5 gibt die Pflegekasse bis zu 4 000 Euro Zuschuss. Nutzen mehrere Pflegebedürftige, die in einer Wohnung leben, den Lift, kann jeder einzelne die 4 000 Euro erhalten. Das geht bis maximal 16 000 Euro. Wichtig: Der Zuschuss sollte schon vor dem Einbau des Lifts bei der Pflegekasse beantragt werden. „Sonst bleiben Sie eventuell auf den Kosten sitzen“, warnt die VZ Baden-Württem­berg. Den Zuschuss gibt es einmalig. Hat der Treppenlift später einen Defekt, ist kein Zuschuss für Reparaturen möglich (Sozialgericht Stuttgart, Az. S 27 KR 5559/14).

Lift muss notwendig sein

Die Zuschüsse gibt es aber nur, wenn der Treppenlift notwendig ist. Deshalb bekam eine gehbehinderte Frau keine Förderung von ihrer privaten Pflege­versicherung. Sie hatte im Keller einen Massagesessel und ein Ergo­meter, die sie nur mit Hilfe eines Lifts hätte erreichen können. Sach­verständige bezweifelten aber, dass die Geräte einen therapeutischen Mehr­wert bringen. Außerdem könne die Frau sie auch in ihrem Wohn­zimmer aufstellen, erklärte das Sozialge­richt Osnabrück (Az. S 14 P 9/17).

Beihilfe leistet nicht

Wer Anspruch auf Beihilfe hat, bekommt von dort keine Leistungen für den Einbau. Zuschüsse für Treppenlifte stehen nicht im Leistungs­katalog. Da hilft es auch nichts, wenn ein Arzt die Notwendig­keit des Lifts bestätigt (Verwaltungs­gericht Regens­burg, Az. RN 8 K 13.2181).

Förderung der KfW

Die KfW fördert den Einbau von Treppenliften oder Aufzügen. Auch hier sollte man mit dem Baubeginn warten bis zur Zusage der KfW. Es ist nicht möglich, die KfW-Förderung mit Zuschüssen der Pflegekasse zu kombinieren. Der Kassen­zuschuss schließt die KfW-Mittel aus, betont die Stiftung Warentest.

Regionale Programme

Darüber hinaus lässt sich mitunter auf regionale Förderprogramme einiger Bundes­länder, Städte oder Gemeinden zurück­greifen. Ob es Geld gibt und wie viel, erfahren Betroffene in der Stadt- oder Gemeinde­verwaltung.

Kosten von der Steuer absetzen

Eventuell ist es möglich, die Kosten für einen Treppenlift von der Steuer abzu­setzen. Kosten für den medizi­nisch indizierten Einbau eines Treppenlifts können als außergewöhnliche Belastung berück­sichtigt werden, auch ohne besonderen formalisierten Nach­weis (Finanzge­richt Münster, Az. 3 K 1097/14 E). In der Praxis verlangen die Finanz­ämter häufig eine amts­ärzt­liche Bescheinigung, dass der Einbau notwendig ist. Teils reicht aber auch eine ärzt­liche Verordnung als Nach­weis der Zwangs­läufigkeit aus. Es ist sinn­voll, sich vor dem Einbau mit dem Finanz­amt in Verbindung zu setzen. Vor allem sollte das Attest schon vor dem Einbau dort vorliegen.

Hilfe nach einem Unfall

Resultiert eine Gehbehin­derung aus einem Unfall, den jemand anders verschuldet hat, ist diese Person nicht nur für Schmerzens­geld haft­bar, sondern auch für den Einbau eines Lifts, wenn dieser notwendig ist. Ein Vater von vier Kindern hatte sich auf dem Tram­polin eines Indoor­spiel­platzes in Bergisch-Gladbach das Genick gebrochen. Die Betreiber mussten Schmerzens­geld und den Umbau der Wohnung bezahlen, weil sie nicht ausreichend auf die Gefahr von Saltosprüngen hingewiesen hatten (20 U 175/06). Ähnliches gilt, wenn der Lift als Folge eines Arbeits­unfalls oder einer Berufs­krankheit nötig wird. Dann müssen Arbeit­geber und die zuständige Berufs­genossenschaft dafür aufkommen.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.04.2023 um 14:05 Uhr
    Beihilfefähigkeit Treppenlift

    @J-Reis: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Sie haben natürlich Recht, dass es Sinn macht, sich konkret noch einmal dazu zu erkundigen, was die für Sie zuständige Beihilfeverordnung dazu regelt.
    Der Hinweise darauf, dass die Beihilfe nicht zahle, ist auf eine Rechtsprechung zur Bundesbeihilfeverordnung aus 2016 zurückzuführen.

  • J-Reis am 20.04.2023 um 16:39 Uhr
    Beihilfefähigkeit Treppenlift

    Die hier etwas lapidar getroffene Aussage, die Beihilfe zahle nicht, trifft so pauschal nicht zu. Ein Treppenlift kann bei Vorliegen eines Pflegegrades als "wohnumfeldverbessernde Maßnahme" gelten, die Beihilfe wird sich der Entscheidung der privaten Pflegeversicherung i.d.R. anschließen und den Zuschuss von 4000 Euro mittragen. Bei der Begutachtung für den Pflegegrad wird der Einbau eines Treppenlifts ggf. bereits empfohlen.

  • 3x3er am 14.05.2022 um 23:19 Uhr
    Treppenlift, Berichte kommt viel zu spät!

    Solche Berichte sind wesentlich sinnvoller als Medikamenten-Test und - Empfelungen. Da verlasse ich mich lieber auf vertrauensvolle Ärzte und Apotheken.
    Leider kommt der Bericht viel zu spät!!!

  • habo am 14.05.2022 um 20:35 Uhr
    Checkliste sinnvoll

    Danke für den sinnvollen Artikel. Ich musste vor anderthalb Jahren einen Treppenlift für meine Mutter beschaffen. Viele der im Artikel angesprochenen Probleme kann ich bestätigen. Insbesondere die schier unglaubliche Masse an vorgeblich "neutralen" Web-Portalen hat mich sehr aufgeregt. Die Seiten funktionieren fast gleich: Erst soll man sich durch ein paar Fragen klicken, dann aber Namen, Adresse, Telefonnummer etc. angeben, damit man von vorher nicht genannten Firmen kontaktiert werden kann. Und oft ist der deutsche Marktführer unter mehreren Markennamen zu finden.
    Ich hatte dann über ein Vergleichsportal vier (voneinander unabhängige) Firmen kontaktiert und kommen lassen, und dafür auf Basis einer Checkliste der Verbraucherzentrale eine eigene Checkliste vorbereitet (bei Interesse: https://www.hhjb.de/treppenlifte/). Vieles davon ist auch in diesem Artikel genannt. Die Berater waren überrascht, denn es kommt selten vor, dass die Kunden gut vorbereitet sind.