
Förderung mitnehmen. Oft wird ein Treppenlift erst gebraucht, wenn jemand pflegebedürftig ist. Schon ab Pflegegrad 1 gibt es bis zu 4 000 Euro Zuschuss von der Pflegekasse. © Adobe Stock / Jacek Kadaj
Ein Treppenlift ist teuer. Doch viele Betroffene können die Kosten senken mit staatlichen Zuschüssen oder einer Steuerersparnis.
Die Preise von Treppenliften variieren erheblich. Viele Menschen können Zuschüsse aus öffentlichen Geldern bekommen. In der Praxis werden die meisten Treppenlifte über die Pflegekasse oder die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Bei einer Umfrage der Verbraucherzentralen hatten 84 von 122 Teilnehmenden einen Zuschuss der Pflegekasse bekommen, weitere 15 Geld von der KfW. Es gibt verschiedene Fördertöpfe, die bei der Finanzierung helfen.
Bis 4 000 Euro von der Pflegekasse
Bei den gesetzlichen Krankenkassen stehen Treppenlifte nicht im Katalog der Hilfsmittel, für die sie die Kosten übernehmen. Doch bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 gibt die Pflegekasse bis zu 4 000 Euro Zuschuss. Nutzen mehrere Pflegebedürftige, die in einer Wohnung leben, den Lift, kann jeder einzelne die 4 000 Euro erhalten. Das geht bis maximal 16 000 Euro. Wichtig: Der Zuschuss sollte schon vor dem Einbau des Lifts bei der Pflegekasse beantragt werden. „Sonst bleiben Sie eventuell auf den Kosten sitzen“, warnt die VZ Baden-Württemberg. Den Zuschuss gibt es einmalig. Hat der Treppenlift später einen Defekt, ist kein Zuschuss für Reparaturen möglich (Sozialgericht Stuttgart, Az. S 27 KR 5559/14).
Lift muss notwendig sein
Die Zuschüsse gibt es aber nur, wenn der Treppenlift notwendig ist. Deshalb bekam eine gehbehinderte Frau keine Förderung von ihrer privaten Pflegeversicherung. Sie hatte im Keller einen Massagesessel und ein Ergometer, die sie nur mit Hilfe eines Lifts hätte erreichen können. Sachverständige bezweifelten aber, dass die Geräte einen therapeutischen Mehrwert bringen. Außerdem könne die Frau sie auch in ihrem Wohnzimmer aufstellen, erklärte das Sozialgericht Osnabrück (Az. S 14 P 9/17).
Beihilfe leistet nicht
Wer Anspruch auf Beihilfe hat, bekommt von dort keine Leistungen für den Einbau. Zuschüsse für Treppenlifte stehen nicht im Leistungskatalog. Da hilft es auch nichts, wenn ein Arzt die Notwendigkeit des Lifts bestätigt (Verwaltungsgericht Regensburg, Az. RN 8 K 13.2181).
Förderung der KfW
Die KfW fördert den Einbau von Treppenliften oder Aufzügen. Auch hier sollte man mit dem Baubeginn warten bis zur Zusage der KfW. Es ist nicht möglich, die KfW-Förderung mit Zuschüssen der Pflegekasse zu kombinieren. Der Kassenzuschuss schließt die KfW-Mittel aus, betont die Stiftung Warentest.
Regionale Programme
Darüber hinaus lässt sich mitunter auf regionale Förderprogramme einiger Bundesländer, Städte oder Gemeinden zurückgreifen. Ob es Geld gibt und wie viel, erfahren Betroffene in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Kosten von der Steuer absetzen
Eventuell ist es möglich, die Kosten für einen Treppenlift von der Steuer abzusetzen. Kosten für den medizinisch indizierten Einbau eines Treppenlifts können als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, auch ohne besonderen formalisierten Nachweis (Finanzgericht Münster, Az. 3 K 1097/14 E). In der Praxis verlangen die Finanzämter häufig eine amtsärztliche Bescheinigung, dass der Einbau notwendig ist. Teils reicht aber auch eine ärztliche Verordnung als Nachweis der Zwangsläufigkeit aus. Es ist sinnvoll, sich vor dem Einbau mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Vor allem sollte das Attest schon vor dem Einbau dort vorliegen.
Hilfe nach einem Unfall
Resultiert eine Gehbehinderung aus einem Unfall, den jemand anders verschuldet hat, ist diese Person nicht nur für Schmerzensgeld haftbar, sondern auch für den Einbau eines Lifts, wenn dieser notwendig ist. Ein Vater von vier Kindern hatte sich auf dem Trampolin eines Indoorspielplatzes in Bergisch-Gladbach das Genick gebrochen. Die Betreiber mussten Schmerzensgeld und den Umbau der Wohnung bezahlen, weil sie nicht ausreichend auf die Gefahr von Saltosprüngen hingewiesen hatten (20 U 175/06). Ähnliches gilt, wenn der Lift als Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nötig wird. Dann müssen Arbeitgeber und die zuständige Berufsgenossenschaft dafür aufkommen.
-
- Auch für einen individuell angepassten Treppenlift gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen, wenn Kunden im Fernabsatz bestellt haben – also telefonisch, per...
-
- Ob klassisches Pflegeheim, Betreutes Wohnen oder Pflege-WG: Geeignete Wohnformen gibt es inzwischen für jeden Bedarf. Wir erklären, wie sie funktionieren.
-
- Schon wieder erhöht die private Krankenversicherung die Beiträge: Finanztest sagt, was Versicherte gegen steigende Kosten tun können und wann sich eine Klage lohnt.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@J-Reis: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Sie haben natürlich Recht, dass es Sinn macht, sich konkret noch einmal dazu zu erkundigen, was die für Sie zuständige Beihilfeverordnung dazu regelt.
Der Hinweise darauf, dass die Beihilfe nicht zahle, ist auf eine Rechtsprechung zur Bundesbeihilfeverordnung aus 2016 zurückzuführen.
Die hier etwas lapidar getroffene Aussage, die Beihilfe zahle nicht, trifft so pauschal nicht zu. Ein Treppenlift kann bei Vorliegen eines Pflegegrades als "wohnumfeldverbessernde Maßnahme" gelten, die Beihilfe wird sich der Entscheidung der privaten Pflegeversicherung i.d.R. anschließen und den Zuschuss von 4000 Euro mittragen. Bei der Begutachtung für den Pflegegrad wird der Einbau eines Treppenlifts ggf. bereits empfohlen.
Solche Berichte sind wesentlich sinnvoller als Medikamenten-Test und - Empfelungen. Da verlasse ich mich lieber auf vertrauensvolle Ärzte und Apotheken.
Leider kommt der Bericht viel zu spät!!!
Danke für den sinnvollen Artikel. Ich musste vor anderthalb Jahren einen Treppenlift für meine Mutter beschaffen. Viele der im Artikel angesprochenen Probleme kann ich bestätigen. Insbesondere die schier unglaubliche Masse an vorgeblich "neutralen" Web-Portalen hat mich sehr aufgeregt. Die Seiten funktionieren fast gleich: Erst soll man sich durch ein paar Fragen klicken, dann aber Namen, Adresse, Telefonnummer etc. angeben, damit man von vorher nicht genannten Firmen kontaktiert werden kann. Und oft ist der deutsche Marktführer unter mehreren Markennamen zu finden.
Ich hatte dann über ein Vergleichsportal vier (voneinander unabhängige) Firmen kontaktiert und kommen lassen, und dafür auf Basis einer Checkliste der Verbraucherzentrale eine eigene Checkliste vorbereitet (bei Interesse: https://www.hhjb.de/treppenlifte/). Vieles davon ist auch in diesem Artikel genannt. Die Berater waren überrascht, denn es kommt selten vor, dass die Kunden gut vorbereitet sind.