Treppen­haus Kinder­wagen darf im Hausflur parken

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Treppen­haus - Kinder­wagen darf im Hausflur parken

Erlaubt. Auch für Buggys greift der grund­gesetzliche Schutz der Familie. © imago / photothek

Kinder­wagen dürfen im Treppen­haus stehen, wenn sie nicht stark stören. In diesem Fall greift der Grund­rechts­schutz der Familie. Er begründet einen Anspruch auf Schutz und Fürsorge durch die Gemeinschaft, erklärte das Amts­gericht Dort­mund einer gehbehinderten Frau, die im Erdgeschoss wohnte.

Sie komme mit ihren Einkäufen nicht ohne Weiteres an dem Buggy vorbei zu ihrer Wohnung. Und auf dem Weg in den Keller blieben ihr nur 60 Zenti­meter Platz. Das Gericht fand dies unerheblich, zumal die Frau vor dem Gang in den Keller die Familie bitten könne, den Kinder­wagen zur Seite zu schieben. Die Vorschläge, ihn in die Garage oder in den Keller zu stellen, fand das Gericht unsinnig. In der Garage parke das Auto, und dass es ausgeschlossen sei, den Kinder­wagen die steile Kellertreppe hinunter­zutragen, während das Kind unbe­aufsichtigt bleibt, müsse man nicht extra erklären (Az. 425 C 6305/17).

Test Kinderwagen
Test Buggys

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