So haben wir getestet
Im Test: Sieben Train-the-Trainer-Lehrgänge. Auf Grundlage einer Marktrecherche haben wir Kurse ausgewählt, die berufsbegleitend in Form von mehreren mehrtägigen Modulen stattfanden und maximal ein Jahr dauerten. In die Auswahl kamen nur Train-the-Trainer-Lehrgänge, die in den fünf einwohnerstärksten Städten Deutschlands angeboten wurden, also in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln und München. Nicht berücksichtigt haben wir Angebote zu speziellen Themen (zum Beispiel für Sprach-, Verhaltens- oder IT-Trainer).
Jeder Kurs wurde von einer geschulten Testperson inkognito besucht, die den Kursverlauf mithilfe von Fragebögen und Protokollen dokumentierte.
Fachexperten haben die Lehrmaterialien und die Kundeninformationen geprüft. Ein Rechtsgutachter hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geprüft.
Testzeitraum: April 2013 bis Juni 2014.
Preise: Anbieterangaben im Juli 2014.
Qualität der Kursdurchführung
Wir haben die fachliche Gestaltung der Lehrgänge bewertet. Dafür haben wir geprüft, ob die Lehrgänge die für Trainer wichtigen Themen (zum Beispiel Kurskonzeption, Handwerk, Lernpsychologie) behandeln und ob die Anbieter ihre Leistungsversprechen erfüllen. Außerdem wurde die didaktisch-methodische Gestaltung der Lehrgänge untersucht, unter anderem die Ausrichtung am Teilnehmerbedarf, Anwendungs- und Praxisbezüge, Medieneinsatz und Zeitmanagement. Ein Experte hat zudem die Lehrmaterialien, die in den Kursen ausgehändigt wurden, begutachtet. Prüfpunkte waren die inhaltliche Qualität, die didaktische und die formale Gestaltung.
Qualität der Kursorganisation
Wir haben den Service und die Lerninfrastruktur geprüft. Dazu gehört zum Beispiel, die Erreichbarkeit des Anbieters, der Zustand und die Ausstattung der Seminarräume.
Qualität der Kundeninformation
Ein Experte hat die im Internet veröffentlichten Informationen zum Lehrgang und zum Anbieter geprüft. Auf Basis der Dokumentation durch die Testpersonen wurde die telefonische Anbieterauskunft vor der Kursbuchung bewertet.
Mängel in den AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) prüfte ein Rechtsgutachter auf unzulässige Klauseln.