Tödliche Kuh-Attacke Bauer muss hohen Schaden­ersatz zahlen

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Tödliche Kuh-Attacke - Bauer muss hohen Schaden­ersatz zahlen

Kühe. Sie sind auf einer Alm oft nicht einge­zäunt. © Getty Images

Nach jahre­langem Rechts­streit hat der Oberste Gerichts­hof in Wien jetzt entschieden: Der Besitzer einer Kuhherde muss den Hinterbliebenen einer tödlich verunglückten Frau Schaden­ersatz leisten. Die 45-jährige deutsche Touristin war 2014 während eines Urlaubs im Tiroler Stubaital zusammen mit ihrem Hund in die Kuhherde geraten. Die Frau wurde zu Tode getrampelt, offen­bar weil die Kühe ihre Jung­tiere vor dem Hund schützen wollten (Az. 5 Ob 168/19w).

Gericht bemängelt Fehlen eines Schutz­zauns

Der Gerichts­hof entschied, dass der Land­wirt dem Witwer rund 54 000 Euro und eine monatliche Rente von 600 Euro zahlen muss. Dem Sohn stehen zusätzlich eine Einmalzahlung von rund 24 000 Euro sowie eine monatliche Rente von 180 Euro zu. Das Gericht hatte dem Angeklagten vorgeworfen, lediglich Warn­schilder und keinen Zaun zum Schutz angebracht zu haben. Die Frau treffe jedoch eine Mitschuld, da sie sich der Herde auf ein bis zwei Meter genähert hatte, obwohl Schilder vor einer möglichen Gefahr gewarnt hatten.

Diese Meldung ist erst­mals am 24. April 2019 auf test.de erschienen. Sie wurde am 22. Juni 2020 aktualisiert.

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  • WB1450 am 25.04.2019 um 06:09 Uhr
    Urteil bzw. obiger Bericht missverständlich.

    Das Urteil erregte unter der Bauernschaft aber auch unter den Wanderern großes Erstaunen.
    Um sich ein korrektes Bild zu machen sollte man das Urteil lesen.
    Es handelt sich nicht um einen normalen Weg, sondern um eine "Straße" mit starker Frequenz auch mit Kfz-Betrieb... als ein Zugang zu einer Wirtschaft mit mehr als 220 Sitzplätzen, es gab im Vorfeld bereits bekannte Ereignisse. Ein Einzäunen gibt es auch auf Almen, hier war es wegen des neuralgischen Punktes notwendig und wegen des geringen Aufwandes auch zumutbar.
    https://files.orf.at/vietnam2/files/tir/201908/kuh_-attacke_pinnistal_651572.pdf