
Kühe. Sie sind auf einer Alm oft nicht eingezäunt. © Getty Images
Nach jahrelangem Rechtsstreit hat der Oberste Gerichtshof in Wien jetzt entschieden: Der Besitzer einer Kuhherde muss den Hinterbliebenen einer tödlich verunglückten Frau Schadenersatz leisten. Die 45-jährige deutsche Touristin war 2014 während eines Urlaubs im Tiroler Stubaital zusammen mit ihrem Hund in die Kuhherde geraten. Die Frau wurde zu Tode getrampelt, offenbar weil die Kühe ihre Jungtiere vor dem Hund schützen wollten (Az. 5 Ob 168/19w).
Gericht bemängelt Fehlen eines Schutzzauns
Der Gerichtshof entschied, dass der Landwirt dem Witwer rund 54 000 Euro und eine monatliche Rente von 600 Euro zahlen muss. Dem Sohn stehen zusätzlich eine Einmalzahlung von rund 24 000 Euro sowie eine monatliche Rente von 180 Euro zu. Das Gericht hatte dem Angeklagten vorgeworfen, lediglich Warnschilder und keinen Zaun zum Schutz angebracht zu haben. Die Frau treffe jedoch eine Mitschuld, da sie sich der Herde auf ein bis zwei Meter genähert hatte, obwohl Schilder vor einer möglichen Gefahr gewarnt hatten.
Diese Meldung ist erstmals am 24. April 2019 auf test.de erschienen. Sie wurde am 22. Juni 2020 aktualisiert.
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Das Urteil erregte unter der Bauernschaft aber auch unter den Wanderern großes Erstaunen.
Um sich ein korrektes Bild zu machen sollte man das Urteil lesen.
Es handelt sich nicht um einen normalen Weg, sondern um eine "Straße" mit starker Frequenz auch mit Kfz-Betrieb... als ein Zugang zu einer Wirtschaft mit mehr als 220 Sitzplätzen, es gab im Vorfeld bereits bekannte Ereignisse. Ein Einzäunen gibt es auch auf Almen, hier war es wegen des neuralgischen Punktes notwendig und wegen des geringen Aufwandes auch zumutbar.
https://files.orf.at/vietnam2/files/tir/201908/kuh_-attacke_pinnistal_651572.pdf