
Das Tierwohl steht im Mittelpunkt eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg (Az. 10 UF 1429/16): Ein Rudel von vier Hunden darf nicht auseinandergerissen werden. Das Urteil ist bemerkenswert, weil Haustiere rechtlich immer noch als Gegenstände gelten.
Der Fall
Ein Ehemann hatte nach der Trennung von seiner Frau gefordert, dass zwei Hunde bei ihm und zwei bei seiner Frau leben sollen. Das Amtsgericht Nürnberg hatte das bereits abgelehnt, der 10. Familiensenat des OLG bestätigte sein Urteil. Alle Hunde bleiben bei der Frau. Das Ehepaar hatte insgesamt sechs Hunde gehalten, die nach der Trennung bei der Frau lebten. Zwei Tiere starben kurz danach.
Das Urteil
Juristisch gelten Hunde als Gegenstände. Nach Ansicht des Gerichts müssen sie dennoch anders behandelt werden als Dinge. Die Tiere hätten durch die Trennung der Halter und den Tod ihrer Artgenossen einiges durchgemacht. Ein neuer Wechsel der Umgebung und der Bezugsperson sei nicht zumutbar.
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