Am 11. März 2013 war in Deutschland und der EU endgültig Schluss mit Tierversuchen. Der Weg dorthin war lang. Ein Blick zurück.
1986: Erste Schritte. Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet seit Mitte der 1980er Jahre Tierversuche zur Entwicklung dekorativer Kosmetik wie beispielsweise Wimperntusche, Lippenstift und Eyeliner. Für Pflegeprodukte wie Cremes oder Haarshampoos sind die Tests zunächst weiterhin zulässig. Ende des Jahrzehnts erklärt die deutsche Kosmetikindustrie, freiwillig auf Tierversuche für alle Kosmetikfertigprodukte zu verzichten.
1998: Umfassenderes Gesetz. Ein neues, umfassenderes Tierschutzgesetz tritt in Kraft. Von nun an dürfen Kosmetikhersteller in Deutschland weder für die Entwicklung dekorativer noch pflegender Kosmetikprodukte Versuche an Tieren durchführen. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, ins Ausland auszuweichen und die Tests dort durchführen zu lassen. Seit dem Jahr 2002 ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert.
2003: EU-Regelung. Auch auf EU-Ebene rückt der Tierschutz weiter in den Fokus. Anfang des Jahrtausends wird die geänderte EU-Kosmetikrichtlinie verabschiedet. Sie gilt in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union und schreibt bis zum Jahr 2013 stufenweise den vollständigen Ausstieg aus Tierversuchen für Kosmetika vor. In den folgenden Jahren werden die Regelungen für die Kosmetikindustrie in der EU Schritt für Schritt verschärft.
2004 bis 2009: Schärfere Verbote. Seit 2004 dürfen Hersteller aus der EU keine Kosmetika mehr an Tieren testen. Für einzelne Inhaltsstoffe gilt das Verbot, sobald anerkannte Ersatzmethoden verfügbar sind. Die Erprobung einzelner Stoffe an Tieren ist seit 2009 gänzlich untersagt. Seitdem dürfen in der EU auch keine neuen Kosmetika mehr verkauft werden, die selbst oder deren Bestandteile außerhalb der EU an Tieren getestet wurden.
2013: Schlussstrich. Eine Übergangsregelung, nach der bestimmte Langzeituntersuchungen noch an Tieren durchgeführt werden durften, läuft aus. Verboten ist nun auch der Verkauf von Kosmetika, die zuvor in drei speziellen toxikologischen Tests an Tieren untersucht wurden. Mit diesen Tests prüften die Hersteller, ob sich Fremdsubstanzen negativ auf die Fortpflanzungsfähigkeit der Tiere auswirken, ob ihre wiederholte Verabreichung zu Schäden bei den Tieren führt und auf welchem Weg der tierische Organismus sie verarbeitet und weiter transportiert. Seit dem 11. März 2013 ist damit in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union endgültig Schluss mit Tierversuchen für Kosmetika sowie für Inhaltsstoffe, die ausschließlich in kosmetischen Produkten zum Einsatz kommen. Der zuständige EU-Kommissar Tonio Borg erklärt, das Verbot entspreche der festen Überzeugung vieler europäischer Bürger, dass die Entwicklung von Kosmetika keine Tierversuche rechtfertige. Die Verbrauchersicherheit sei dadurch nicht gefährdet, heißt es in der Stellungnahme des EU-Kommissars.
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