Tier­versuche für Kosmetika
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Am 11. März 2013 war in Deutsch­land und der EU endgültig Schluss mit Tier­versuchen. Der Weg dorthin war lang. Ein Blick zurück.

1986: Erste Schritte. Das deutsche Tier­schutz­gesetz verbietet seit Mitte der 1980er Jahre Tier­versuche zur Entwick­lung dekorativer Kosmetik wie beispiels­weise Wimperntusche, Lippen­stift und Eyeliner. Für Pfle­gepro­dukte wie Cremes oder Haarshampoos sind die Tests zunächst weiterhin zulässig. Ende des Jahr­zehnts erklärt die deutsche Kosmetik­industrie, freiwil­lig auf Tier­versuche für alle Kosmetik­fertigprodukte zu verzichten.

1998: Umfassenderes Gesetz. Ein neues, umfassenderes Tier­schutz­gesetz tritt in Kraft. Von nun an dürfen Kosmetik­hersteller in Deutsch­land weder für die Entwick­lung dekorativer noch pflegender Kosmetik­produkte Versuche an Tieren durch­führen. Es besteht aber weiterhin die Möglich­keit, ins Ausland auszuweichen und die Tests dort durch­führen zu lassen. Seit dem Jahr 2002 ist der Tier­schutz im Grund­gesetz verankert.

2003: EU-Regelung. Auch auf EU-Ebene rückt der Tier­schutz weiter in den Fokus. Anfang des Jahr­tausends wird die geänderte EU-Kosmetik­richt­linie verabschiedet. Sie gilt in allen Mitglieds­ländern der Europäischen Union und schreibt bis zum Jahr 2013 stufen­weise den voll­ständigen Ausstieg aus Tier­versuchen für Kosmetika vor. In den folgenden Jahren werden die Rege­lungen für die Kosmetik­industrie in der EU Schritt für Schritt verschärft.

2004 bis 2009: Schärfere Verbote. Seit 2004 dürfen Hersteller aus der EU keine Kosmetika mehr an Tieren testen. Für einzelne Inhalts­stoffe gilt das Verbot, sobald anerkannte Ersatz­methoden verfügbar sind. Die Erpro­bung einzelner Stoffe an Tieren ist seit 2009 gänzlich untersagt. Seitdem dürfen in der EU auch keine neuen Kosmetika mehr verkauft werden, die selbst oder deren Bestand­teile außer­halb der EU an Tieren getestet wurden.

2013: Schluss­strich. Eine Über­gangs­regelung, nach der bestimmte Lang­zeit­unter­suchungen noch an Tieren durch­geführt werden durften, läuft aus. Verboten ist nun auch der Verkauf von Kosmetika, die zuvor in drei speziellen toxikologischen Tests an Tieren untersucht wurden. Mit diesen Tests prüften die Hersteller, ob sich Fremd­substanzen negativ auf die Fort­pflan­zungs­fähig­keit der Tiere auswirken, ob ihre wieder­holte Verabreichung zu Schäden bei den Tieren führt und auf welchem Weg der tierische Organismus sie verarbeitet und weiter trans­portiert. Seit dem 11. März 2013 ist damit in allen Mitglieds­ländern der Europäischen Union endgültig Schluss mit Tier­versuchen für Kosmetika sowie für Inhalts­stoffe, die ausschließ­lich in kosmetischen Produkten zum Einsatz kommen. Der zuständige EU-Kommis­sar Tonio Borg erklärt, das Verbot entspreche der festen Über­zeugung vieler europäischer Bürger, dass die Entwick­lung von Kosmetika keine Tier­versuche recht­fertige. Die Verbrauchersicherheit sei dadurch nicht gefährdet, heißt es in der Stellungnahme des EU-Kommis­sars.

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