Tier­schutz

Mast­rinder

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Die Tabelle vergleicht ausgewählte Kriterien, die bei einer tiergerechten Haltung von Mast­rindern eine Rolle spielen.

Konventionelle Tierhaltung

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Einstiegs­stufe
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Premium
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Bestands­ober­grenzen

Keine direkten Angaben, Gruppen­haltung mit je maximal 15 Rindern empfohlen.

Nied­riger Tier­besatz soll Böden und Umwelt schonen. Höchs­tens 2 männ­liche Rinder ab 2 Jahre je Hektar.

Maximal 150.

Es liegen zurzeit noch keine Richt­linien für die Rinderhaltung vor. Sie sollen laut Deutschem Tier­schutz­bund demnächst erarbeitet werden.

Platz für Tiere

Für Rinder mit einem Gewicht von beispiels­weise 300 bis 400 kg sind 2,3 m2 Stall­fläche empfohlen plus 2,5 m2 Liegefläche mit Einstreu (gilt für Gruppen­haltung in Laufställen).

Für Rinder mit einem Gewicht von beispiels­weise 350 kg sind 5 m2 Stall­fläche vorgesehen plus 3 m2 Außenfläche.

Für Rinder sind je 100 kg Gewicht 1 m2 Stall­fläche vorgesehen plus 5 m2 Auslauffläche.

Grün­auslauf

Nicht vorgeschrieben. Rinder, die angebunden gehalten werden, müssen sich mindestens 90 Tage pro Jahr außer­halb des Stalls bewegen.

Weidegang im Sommer, Laufstall im Winter. Anbindung nur in Ausnahme­fällen.

Weidegang während der Vegetations­zeit, ständiger Zugang zum Auslauf.

Besondere Bedingungen

(Beispiele)

Seit 2001 verboten: Schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung wie das Enthornen und Kastrieren von Kälbern. Auch starre Hals­rahmen sind inzwischen tabu. Anbindehaltung nur, wenn „genügend Spiel“ garan­tiert ist.

Kalb bleibt 9 Monate lang bei der Kuh. Liegeflächen mit Stroh, oder Sägemehl. Haltungs­bedingen müssen entwick­lungs­bedingten, physiologischen und verhaltens­typischen Bedürf­nissen gerecht werden. Verboten: systematisches Enthornen, Böden mit durch­gängigen Spalten. Anbindehaltung nur in Ausnahmen.

Verboten: Anbindung, systematisches Enthornen, Voll- und Teilspaltenböden.

Futter

Konventionell, GVO-Futter erlaubt (Maissilage, Soja­schrot). Kälber können auch Milch­ersatz­futtermittel bekommen.

Im Sommer soll Frisch­gras über­wiegen, im Winter Heu und Maissilage. Nur Bio-Futter. Verboten: Ausschließ­liche Stall­fütterung, GVO-Futter. Kälber bekommen 12 Wochen lang Milch.

Heimisches Futter aus Deutsch­land. Kein GVO-Futter. Haupt­sächlich Raufutter (maximal 30 Prozent Maissilage).

Medikamente

Der Einsatz richtet sich nach dem Arznei­mittel­gesetz. Der Einsatz von Antibiotika als Leistungs­förderer ist seit 2006 verboten.

Vorgaben, die über das Arznei­mittel­gesetz hinaus gehen: Arznei­mittel nur zu therapeutischen Zwecken. Pflanzliche und homöo­pathische Mittel haben Vorrang. Jähr­lich maximal 3 Antibioti­kabehand­lungen pro Tier. Danach gelten deutlich längere Warte­zeiten als gesetzlich vorgeschrieben, bevor das Fleisch vermarktet werden kann. Verboten: Leistungs­förderer, Hormone.

Vorgaben, die über das Arznei­mittel­gesetz hinaus gehen: Keine vorbeugende Behand­lung oder Medizinalfutter und Hormone. Naturheil­verfahren und Natur­mittel haben Vorrang. Rinder, die mehr als 250 kg wiegen und Medikamente bekommen haben, dürfen nicht als Neuland-Rinder vermarktet werden.

Trans­port­zeit zum Schlacht­hof

Keine konkreten Angaben zur Trans­port­zeit.

Möglichst stress­frei, keine konkreten Angaben zur Trans­port­zeit.

Trans­port zum nächst­gelegenen geeigneten Schlacht­hof in maximal 4 Stunden.

Legende

Abkür­zungen: m2 = Quadrat­meter, kg = Kilogramm.

Quellen: Verordnung zum Schutz land­wirt­schaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (geändert durch Art. 1 V v. 1.10.2009 / 3223); Richt­linie für die Haltung von Rindvieh, hg. v. Bundes­amt für Veterinärwesen (2003); Arznei­mittel­gesetz (zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 19.10.2012 I 2192), EG-Öko-Basis­ver­ordnung (Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007), Neuland-Richt­linien für artgerechte Rinderhaltung (Stand: August 2010).

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