Mastrinder
Die Tabelle vergleicht ausgewählte Kriterien, die bei einer tiergerechten Haltung von Mastrindern eine Rolle spielen.
Konventionelle Tierhaltung | Ökologische Tierhaltung | Neuland | Für mehr Tierschutz | ||
Einstiegsstufe | Premium | ||||
Konventionelle Tierhaltung | Ökologische Tierhaltung | Neuland | Für mehr Tierschutz | ||
Einstiegsstufe | Premium | ||||
Bestandsobergrenzen | Keine direkten Angaben, Gruppenhaltung mit je maximal 15 Rindern empfohlen. | Niedriger Tierbesatz soll Böden und Umwelt schonen. Höchstens 2 männliche Rinder ab 2 Jahre je Hektar. | Maximal 150. | Es liegen zurzeit noch keine Richtlinien für die Rinderhaltung vor. Sie sollen laut Deutschem Tierschutzbund demnächst erarbeitet werden. | |
Platz für Tiere | Für Rinder mit einem Gewicht von beispielsweise 300 bis 400 kg sind 2,3 m2 Stallfläche empfohlen plus 2,5 m2 Liegefläche mit Einstreu (gilt für Gruppenhaltung in Laufställen). | Für Rinder mit einem Gewicht von beispielsweise 350 kg sind 5 m2 Stallfläche vorgesehen plus 3 m2 Außenfläche. | Für Rinder sind je 100 kg Gewicht 1 m2 Stallfläche vorgesehen plus 5 m2 Auslauffläche. | ||
Grünauslauf | Nicht vorgeschrieben. Rinder, die angebunden gehalten werden, müssen sich mindestens 90 Tage pro Jahr außerhalb des Stalls bewegen. | Weidegang im Sommer, Laufstall im Winter. Anbindung nur in Ausnahmefällen. | Weidegang während der Vegetationszeit, ständiger Zugang zum Auslauf. | ||
Besondere Bedingungen (Beispiele) | Seit 2001 verboten: Schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung wie das Enthornen und Kastrieren von Kälbern. Auch starre Halsrahmen sind inzwischen tabu. Anbindehaltung nur, wenn „genügend Spiel“ garantiert ist. | Kalb bleibt 9 Monate lang bei der Kuh. Liegeflächen mit Stroh, oder Sägemehl. Haltungsbedingen müssen entwicklungsbedingten, physiologischen und verhaltenstypischen Bedürfnissen gerecht werden. Verboten: systematisches Enthornen, Böden mit durchgängigen Spalten. Anbindehaltung nur in Ausnahmen. | Verboten: Anbindung, systematisches Enthornen, Voll- und Teilspaltenböden. | ||
Futter | Konventionell, GVO-Futter erlaubt (Maissilage, Sojaschrot). Kälber können auch Milchersatzfuttermittel bekommen. | Im Sommer soll Frischgras überwiegen, im Winter Heu und Maissilage. Nur Bio-Futter. Verboten: Ausschließliche Stallfütterung, GVO-Futter. Kälber bekommen 12 Wochen lang Milch. | Heimisches Futter aus Deutschland. Kein GVO-Futter. Hauptsächlich Raufutter (maximal 30 Prozent Maissilage). | ||
Medikamente | Der Einsatz richtet sich nach dem Arzneimittelgesetz. Der Einsatz von Antibiotika als Leistungsförderer ist seit 2006 verboten. | Vorgaben, die über das Arzneimittelgesetz hinaus gehen: Arzneimittel nur zu therapeutischen Zwecken. Pflanzliche und homöopathische Mittel haben Vorrang. Jährlich maximal 3 Antibiotikabehandlungen pro Tier. Danach gelten deutlich längere Wartezeiten als gesetzlich vorgeschrieben, bevor das Fleisch vermarktet werden kann. Verboten: Leistungsförderer, Hormone. | Vorgaben, die über das Arzneimittelgesetz hinaus gehen: Keine vorbeugende Behandlung oder Medizinalfutter und Hormone. Naturheilverfahren und Naturmittel haben Vorrang. Rinder, die mehr als 250 kg wiegen und Medikamente bekommen haben, dürfen nicht als Neuland-Rinder vermarktet werden. | ||
Transportzeit zum Schlachthof | Keine konkreten Angaben zur Transportzeit. | Möglichst stressfrei, keine konkreten Angaben zur Transportzeit. | Transport zum nächstgelegenen geeigneten Schlachthof in maximal 4 Stunden. |
Abkürzungen: m2 = Quadratmeter, kg = Kilogramm.
Quellen: Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (geändert durch Art. 1 V v. 1.10.2009 / 3223); Richtlinie für die Haltung von Rindvieh, hg. v. Bundesamt für Veterinärwesen (2003); Arzneimittelgesetz (zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 19.10.2012 I 2192), EG-Öko-Basisverordnung (Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007), Neuland-Richtlinien für artgerechte Rinderhaltung (Stand: August 2010).