Die Tabelle vergleicht ausgewählte Kriterien, die bei einer tiergerechten Haltung von Masthähnchen eine Rolle spielen.
Konventionelle Tierhaltung |
Ökologische Tierhaltung |
Neuland |
Für mehr Tierschutz |
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Einstiegsstufe |
Premium |
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Bestandsobergrenzen |
Keine Grenze. |
Maximal 4800 Hühner. |
Maximal 6000 Hühner in Gruppen mit maximal 500 Tieren. |
Maximal 2 x 30 000 Hühner. |
Maximal 16 000 Hühner in Gruppen mit maximal 4 800 Tieren. |
Platz für Tiere |
Maximal 39 kg Hühner je 1 m2 (etwa 22 bis 25 Tiere). |
Maximal 21 kg Hühner je m2 ( höchstens 10 Tiere). |
Maximal 21 kg Hühner je m2 plus 4 m2 Auslauf je Tier. |
25 kg Hühner je m2. |
Maximal 21 kg Hühner je m2 (höchstens 10 Tiere je m2) plus 4 m2 Auslauf je Tier während eines Lebensdrittels. |
Mastdauer |
Mindestens 29 bis 46 Tage (rassebedingt). |
Mindestens 81 Tage. |
Keine Angaben, aber Haltung schnell wachsender Rassen verboten. |
Keine Angaben, aber Beschränkung der maximalen Tageszunahme auf 45 Gramm. |
Mindestens 56 Tage.Beschränkung der maximalen Tageszunahme auf 45 Gramm. |
Besondere Bedingungen (Beispiele) |
Üblicherweise ist natürliches Licht vorgeschrieben. Während der Lichtstunden muss die Lichtintensität mindestens 20 Lux in Kopfhöhe betragen. Trinkzugang: Je kg Lebendgewicht bei Rundtränken mindestens 0,66 cm, bei Tränkrinnen mindestens 1,5 cm nutzbarer Rand. |
Bio-Nutztiere müssen von konventionellen getrennt gehalten werden. Die Haltung muss ihrem Verhalten, ihrer Entwicklung und Biologie entsprechen. Verboten: systematisches Stutzen der Schnäbel. |
Strukturierter Stall. Bodendeckende, trockene Einstreu. Möglichkeiten zum Sandbaden. Natürliches Licht, Lichtregime anpasst an den Tag-Nacht-Rhythmus. Verboten: Kupieren von Körpergewebe wie Schnäbel. |
Trockene Einstreu. Strukturierter Stall mit Sitzstangen und Pickgegenständen. Lichtregime orientiert sich an Tag-Nachtrhythmus. Ununterbrochene Dunkelphase von 8 Stunden. |
Standards, die über die der Eingangsstufe (siehe links) hinausgehen: Gleiche Tierart darf nicht auf selbem Hof gehalten werden, wenn dabei die Standards für die Premiumstufe unterschritten werden. Raufutter (Gras, Heu) und Saftfutter (Rüben). |
Grünauslauf |
Nicht vorgeschrieben. |
Ganzjährig vorgeschrieben. |
Ganzjährig vorgeschrieben. |
Kaltscharraum (Wintergarten). |
Kaltscharraum (Wintergarten), Grünauslauf während mindestens eines Lebensdrittels. |
Futter |
Konventionell, GVO erlaubt. |
Mindestens 95 Prozent bio, kein GVO. |
Nur heimisch aus Deutschland, kein GVO. |
Konventionell, ab 2016 kein GVO mehr. |
Konventionell, kein GVO. |
Arzneimittel |
Das Arzneimittelgesetz regelt den Einsatz. Antibiotika als Leistungsförderer sind seit 2006 verboten. |
Vorgaben, die über das Arzneimittelgesetz hinausgehen: Arzneimittel sind nur zu therapeutischen Zwecken zulässig. Pflanzliche und homöopathische Mittel haben Vorrang vor Antibiotika. Jährlich maximal 1 Antibiotikabehandlungen pro Tier. Verboten: Leistungsförderer, Hormone. |
Vorgaben, die über das Arzneimittelgesetz hinausgehen: Arzneimittel sind nur zu therapeutischen Zwecken zulässig. Einsatz von Naturheilverfahren und Naturmitteln hat Vorrang. Bei Einsatz von chemisch-synthetischen alopathischen Arzneimittel gelten doppelt so lange Wartezeiten wie gesetzlich vorgeschrieben. Verboten: Leistungsförderer, Hormone. |
Vorgaben, die über das Arzneimittelgesetz hinausgehen: Arzneimittel nur zu therapeutischen Zwecken. Der Deutsche Tierschutzbund überwacht Antibiotika-Einsatz per Monitoring. Verboten: Leistungsförderer, Hormone. |
Vorgaben, die über das Arzneimittelgesetz und Vorgaben für die Einstiegstufe hinausgehen: Jedes Tier darf maximal einmal während des Mastdurchgangs mit Antibiotika behandelt werden. |
Transportdauer zum Schlachthof |
Keine Angaben. |
Möglichst kurz, aber keine konkreten Angaben. |
Maximal 4 Stunden zum nächstgelegenen, geeigneten Schlachthof. |
Maximal 4 Stunden. |
Maximal 4 Stunden. |
Abkürzungen: m2 = Quadratmeter, cm = Zentimeter, kg = Kilogramm, GVO = Gentechnisch veränderte Organismen.
Quellen: Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (geändert durch Art. 1 V v. 1.10.2009 / 3223); EG-Öko-Basisverordnung (Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007), Arzneimittelgesetz (zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 19.10.2012 I 2192), Neuland-Richtlinien für artgerechte Mastgeflügelhaltung (Stand: August 2010); Kriterienkatalog des Deutschen Tierschutzbundes für eine tiergerechte Haltung und Behandlung von Masthühnern im Rahmen seines Tierschutzlabels „Für Mehr Tierschutz“ (12.10.2012).
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