Hunderbesitzer dürfen ihren Hund nicht stundenlang in einem Auto einsperren. Das ist keine artgerechte Tierhaltung und verstößt daher gegen das Tierschutzgesetz, hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden (Az. 4 K 2822/13).
Das Landratsamt Ludwigsburg hatte dem Halter einer Weimaraner-Hündin untersagt, das Tier während seiner Arbeitszeit im Auto einzusperren und ihm 400 Euro Zwangsgeld angedroht. Der Hundebesitzer zog gegen die Entscheidung der Behörde vor Gericht und unterlag dort. Wie das Verwaltungsgericht feststellte, hatte der Besitzer seine Hündin Cosima an vier Arbeitstagen in der Woche mit zum Job genommen und dort während der achtstündigen Arbeitszeit im Auto gelassen. Ein Pkw sei kein geeigneter Ort für die artgerechte Unterbringung eines Hundes, so das Gericht. Denn er biete nicht genügend Schutz vor Kälte und Hitze.