
Bei hochsommerlichen Temperaturen wird das Auto schnell zur Hitzefalle.
Hundehalter, die ihren Vierbeiner bei sommerlichen Temperaturen ohne ausreichende Wasserversorgung im Auto zurücklassen, riskieren eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Das Amtsgericht München hat erst kürzlich eine Frau zu einem Bußgeld von 200 Euro verdonnert (Az.1115 OWI 236 Js 193231/17).
Gericht: Halterin hat dem Tier „erhebliche Leiden“ zugefügt
Die Hundehalterin hatte das Tier für mehrere Stunden allein im Pkw zurückgelassen und eine Autoscheibe etwa fünf Zentimeter weit geöffnet. Dem Hund stand bei Temperaturen von 25 Grad im Schatten kein Wasser zu Verfügung. Die Halterin hatte ihrem Rottweiler-Doggen-Mischling so „erhebliche Leiden“ zugefügt, urteilten die Richter. Bei der Bemessung des Bußgelds berücksichtigten die Richter, dass eine Wiederholung unwahrscheinlich ist. Die Halterin hat sich inzwischen von dem Hund getrennt und ihn ins Tierheim Hof gegeben.