Wer einen Hund während der Arbeit im Auto lässt, verstößt gegen das Tierschutzgesetz, auch wenn der Vierbeiner zwischendurch Auslauf erhält. Autos sind zum Transport, nicht aber zur Unterbringung geeignet, schon gar nicht vier Tage pro Woche für je acht Stunden (Verwaltungsgericht Stuttgart, Az. 4 K 2822/13).